Unterwegs

Darf ich hupen, weil ich mich über einen Schweizer Sieg freue?

Nein. Hupen ist nur erlaubt, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen.

Ein Fahrzeugführer muss die übrigen Strassenbenützer warnen, wenn die Sicherheit des Verkehrs es erfordert. Nicht erlaubt sind «unnötige oder übermässige Warnsignale.» Ein akustisches Warnsignal ist nur zulässig, «wenn Kinder im Bereich der Strasse nicht auf den Verkehr achten und vor unübersichtlichen, engen Kurven ausserorts.» Ist es dunkel, dürfen zudem grundsätzlich nur Lichtsignale gegeben werden.

Missachten Sie diese Vorgaben und hupen Sie aus reiner Freude, droht Ihnen eine Ordnungsbusse über 40 CHF.