Familie

Darf ich im HomeOffice arbeiten, wenn die Kinder zuhause sind?

Die Arbeitgeberin kann verbieten, dass der Arbeitnehmer im HomeOffice arbeitet und gleichzeitig seine Kinder betreut.

Das Weisungsrecht der Arbeitgeberin umfasst auch das Recht, Vorgaben zur Organisation der Arbeit im HomeOffice zu machen.

Die Arbeitgeberin kann so insbesondere vorschreiben, dass der Arbeitnehmer für ein ungestörtes Arbeitsumfeld zuhause verantwortlich ist. Je nach Alter schliesst dies die Anwesenheit von Kindern bei gleichzeitigem HomeOffice aus, jedenfalls sofern nicht eine Drittperson die Betreuung übernimmt.

Möglich ist es allerdings auch, dass die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer für die Zeit im HomeOffice klar umschriebene Zielvorgaben macht und es grundsätzlich dem Arbeitnehmer überlässt, wann und wie er seine Arbeit im HomeOffice erledigt.