Unterwegs
Darf ich im Wald Feuerwerk zünden?
Ob das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im Wald erlaubt ist, entscheiden die Kantone unter Berücksichtigung einer allfälligen Warnung des Bundesamtes für Umwelt.
Einen ersten Anhaltspunkt gibt die allfällige Warnung des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Dieses ist als Naturgefahrfachstelle des Bundes namentlich zuständig für die Warnungen vor Waldbränden. Dabei gilt eine fünfstufige Gefahrenskala von «geringer» bis hin zu «sehr grosser» Gefahr. Die Kantone müssen zudem aufgrund des Waldgesetzes Massnahmen treffen zur Verhütung und Bekämpfung von Waldbränden.
Welche Massnahmen sie konkret ergreifen, ist den Kantonen überlassen und entsprechend unterschiedlich. So können sie beispielsweise das Zünden von Feuerwerken nur in einem bestimmten Abstand zum Wald erlauben oder auch ein Feuerverbot erlassen. Ebenso unterschiedlich ist die Zuständigkeit innerhalb des Kantons geregelt: So kann in einem Kanton der Forstdienst das Zünden von Feuerwerken regulieren, in einem anderen der Bevölkerungsschutz. Teilweise ebenfalls zuständig sind der Kanton selbst, die Gemeinde oder ein Bezirk.
Aktualisiert am 28. Juni 2023