Wohnen
Darf ich in meiner Wohnung gratis Deutschkurse geben?
Der Mieter darf seine Wohnung auch für Kurse nutzen, sofern er die Nachbarn damit nicht stört und die Wohnung nicht übermässig abnutzt. Erlaubt sein Mietvertrag eine gewerbliche Nutzung, darf er auch täglich Deutschkurse geben.
Die Nachbarn und die übrigen Hausbewohner müssen eine zumutbare Nutzung durch den Mieter akzeptieren. Das Mietrecht hält jedoch fest, dass der Mieter auf Nachbarn sowie auf die übrigen Hausbewohner Rücksicht nehmen und die Wohnung sorgfältig gebrauchen muss. Ist eine gewerbliche Nutzung der Wohnung gemäss Mietvertrag zulässig, hat der Mieter mehr Handlungsspielraum .
Nachbarn müssen zumutbare Nutzung dulden
Auch wenn der Mietvertrag den Mieter verpflichtet, seine Wohnung ausschliesslich zu Wohnzwecken zu nutzen, darf dieser in seiner Wohnung arbeiten. Er muss dabei namentlich darauf achten, dass es kein ständiges «Kommen und Gehen» gibt. Das Bundesgericht hat so beispielsweise einen Mieter geschützt, der in seiner Wohnung kommerzielle Übersetzungsarbeiten durchgeführt hat. Dies sei für die Nachbarn und übrigen Hausbewohner zumutbar. Dasselbe gilt für sporadische Deutschkurse: Sofern sich diese im Rahmen bewegen und es nicht mehr Publikumsverkehr als bei üblichen Besuchen gibt, wird sich mietrechtlich niemand erfolgreich gegen den Mieter wehren können.
Mieter muss Rücksicht nehmen
Ein Mieter darf aber in seiner Wohnung gleichwohl nicht tun und lassen, was er will. Stört er seine Nachbarn, etwa durch Lärm, Geruchsimmissionen oder übermässigen Besucherverkehr, können diese sich wehren. Verlegt der Mieter sein Schulungszimmer in die Wohnung und bietet er mehrere Stunden täglich verschiedene Kurse an, können sich die Nachbarn und übrigen Hausbewohner an die Vermieterin wenden und verlangen, dass der Mieter den Besucherverkehr reduziert. (Siehe auch: «Darf ich in meiner Wohnung einen Mittagstisch anbieten?»)
Eine intensive Nutzung der Wohnung für Kurse ist auch deswegen problematisch, weil der Mieter die Wohnung so allenfalls übermässig nutzt oder Schäden entstehen können. Streitpunkt mit der Vermieterin kann hier etwa der erhöhte Wasserverbrauch bei WC-Spülungen sein. Soweit ersichtlich gibt es dazu aber noch keine Rechtsprechung.
Gewerbliche Nutzung gibt Mieter Freiheiten
Sporadische Deutschkurse sind in einer Mietwohnung erlaubt, selbst wenn der Mietvertrag eine Nutzung ausschliesslich zu Wohnzwecken vorschreibt. Erlaubt der Mietvertrag jedoch gar gewisse gewerbliche Nutzungen, sind in diesem Rahmen auch tägliche Nachhilfestunden erlaubt.
Aktualisiert am 29. Dezember 2022