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Darf ich Markenschuhe zum Billigpreis im ausländischen Webshop kaufen?

Es ist nicht verboten, Markenartikel zu einem günstigeren Preis im Ausland einzukaufen. Ist aber der Preis auffällig tief, ist dies ein Indiz für eine Fälschung und dem Käufer drohen verwaltungs- oder gar strafrechtliche Folgen.

Seit dem 1. Januar 2022 ist es Online-Shops verboten, von Schweizer Kunden höhere Preise zu verlangen. Unternehmen dürfen Schweizer Kunden auch nicht auf .ch – Seiten umleiten. Liefert ein Unternehmen in die Schweiz, darf der Kunde also auch von dessen ausländischer Site zu entsprechend günstigeren Konditionen bestellen. (Siehe «7 Antworten zum «Stopp der Hochpreisinsel Schweiz»»)

Ist nun aber der Preis auffällig viel tiefer als der übliche Verkaufspreis in der Schweiz, scheint die Website wegen schlechter Bilder oder fehlendem Impressum nicht professionell oder lassen sich im Internet leicht Warnungen zu der Site finden, ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass es sich um gefälschte «Markenartikel» handelt.

Lässt sich der Käufer nun diese Paar Schuhe in die Schweiz liefern und entdeckt der Zoll das Paket, wird er die Inhaberin der Markenrechte benachrichtigen. Diese kann die Vernichtung der Ware beantragen. Der Zoll wird dies dem Käufer mitteilen. Ist der Käufer mit der Vernichtung einverstanden, verliert er zwar den Kaufpreis und muss der Rechteinhaberin allenfalls den Aufwand entschädigen. Im Übrigen ist die Angelegenheit aber für ihn erledigt und er muss namentlich keine strafrechtlichen Folgen befürchten.

Aktualisiert am 27. April 2023