Gesundheit

Darf ich Medikamente online im Ausland bestellen?

Eine Einzelperson darf eine beschränkte Menge Arzneimittel zum Eigenbedarf online im Ausland bestellen. Für bestimmte Medikamente gelten zusätzliche Regeln. Ab einem Warenwert von 300 CHF sind Arzneimittel zudem der Mehrwertsteuer unterstellt.

Der Versandhandel mit Medikamenten ist nur ausnahmsweise und mit Rezept einer in der Schweiz zugelassenen Ärztin erlaubt. Die legale und rezeptfreie Bestellung von Medikamenten aus dem Ausland über das Internet ist gleichwohl möglich, wobei kein Unterschied zwischen rezeptpflichtigen und –freien Medikamenten gemacht wird: Touristen dürfen bestimmte Arzneimittel zum Eigengebrauch einführen. Diese Regelungen finden auch auf Online-Bestellungen aus dem Ausland Anwendung. Unter bestimmten Voraussetzungen darf eine Privatperson sogar nicht zugelassene Arzneimittel zum Eigengebrauch einführen. Übersteigt der Wert 300 CHF, sind die Arzneimittel mehrwertsteuerpflichtig.

Einfuhr von Medikamenten zum Eigenbedarf erlaubt

Privatpersonen dürfen Arzneimittel aus dem Ausland für den Eigenbedarf importieren, sofern die Menge nicht den Bedarf von einem Monat übersteigt. Dabei ist nur die Einfuhr einer für gemäss Packungsbeilage 30 Tage benötigten Menge erlaubt. Enthält die Sendung eine grössere Menge und die Zollbehörde entdeckt dies, übergibt sie die Arzneimittel der swissmedic. Diese beschlagnahmt die Sendung und kann ihren Inhalt vernichten und den Aufwand in Rechnung stellen. Sie kann zudem ein Verwaltungsverfahren eröffnen.

Erhöhte Anforderungen bei nicht zugelassenen Medikamenten

Selbst wenn ein Medikament in der Schweiz nicht zugelassen ist, darf eine Einzelperson es in der für den Eigenbedarf erforderlichen kleinen Menge importieren.

Aufgepasst: Ist ein Arzneimittel als Betäubungsmittel eingestuft, darf eine Einzelperson dieses aufgrund des Betäubungsmittelgesetzes nicht aus dem Ausland beziehen. Enthält das «Arzneimittel» Dopingsubstanzen gemäss Sportförderungsverordnung, ist der Import gar nicht erlaubt. Ebenso ist die Einfuhr namentlich von Arzneimitteln mit genetisch veränderten Organismen nicht erlaubt. Beim Verstoss gegen diese Vorschriften drohen insbesondere strafrechtliche Folgen.

Keine Kostenübernahme durch Krankenkasse

Wer online legal Medikamente mit einem Warenwert über 300 CHF online bestellt, muss auf diese Mehrwertsteuer bezahlen.

Aufgepasst: Die Krankenkasse vergütet Medikamente, welche die versicherte Person im Ausland bezogen hat, grundsätzlich nicht.

Aktualisiert am 27. April 2023