Unterwegs
Darf ich mein Auto weihnachtlich schmücken?
Sie dürfen Ihr Auto etwas auf Weihnachten trimmen, müssen aber gleichwohl jederzeit Verkehr und Strasse überblicken können. Selbst ein Schutzengel darf nicht durch den Laderaum fliegen, sondern muss fest montiert sein. Schliesslich darf eine Dekoration mit Aussenwirkung andere Verkehrsteilnehmer nicht ablenken.
Wenn auch Häuser während der Weihnachtszeit üppiger als üblich dekoriert werden dürfen, ist das bei Autos nur eingeschränkt der Fall. Auch zur Weihnachtszeit muss ein Motorfahrzeug im Strassenverkehr jederzeit in einem betriebssicheren Zustand sein. Insbesondere müssen die Fenster so frei sein, dass die Sicht gewährleistet ist. Eine weihnachtliche Dekoration gilt strassenverkehrsrechtlich als gewöhnliche Ladung, welche den Lenker nicht behindern darf. Ebenso darf eine auffällige Aussendekoration die anderen Verkehrsteilnehmer nicht ablenken.
Sichtfeld muss frei sein
Der Lenker muss im Strassenverkehr die Fahrbahn jederzeit überschauen können: Er muss, bei einer Augenhöhe von 0.75 m über der Sitzfläche, die Fahrbahn ausserhalb eines Halbkreises von 12.0 m Radius frei überblicken können. An, vor und hinter den Scheiben des Fahrzeuges, die für die Sicht als Lenker nötig sind, dürfen keine Gegenstände angebracht sein, welche die Sicht beeinträchtigen und die Lichtdurchlässigkeit unter 70 Prozent vermindern. Ein lustiger Weihnachtsmannanhänger hat am Rückspiegel also ebenso wenig zu suchen wie Aufkleber auf den vorderen Fenstern. Wenn die seitlichen hinteren Fenster mit ein paar kleinen Sternen verziert sind, geht das grundsätzlich in Ordnung.
Auch Schutzengel muss montiert sein
Die Weihnachtsdekoration darf schliesslich wie jede andere Ladung nicht herunterfallen und niemanden gefährden. Der Lenker muss gewährleisten, dass die Dekoration ihn nicht behindert. Er darf also im Auto auf einen weihnachtlichen Schutzengel vertrauen, muss ihn aber fix montieren oder sonstwie fixieren, sodass er, etwa bei einem Bremsmanöver, nicht durch den Fahrzeugraum fliegen kann.
Dekoration darf nicht ablenken
Schliesslich darf die Dekoration auch nicht so originell sein, dass sie andere Verkehrsteilnehmer übermässig ablenkt: Für eine auffällige Aussendekoration gilt, dass sie «weder selbstleuchtend, beleuchtet noch lumineszierend sein» darf. Ein blinkendes Rentier im oder am Auto mag den Lenker also möglicherweise in Weihnachtsstimmung versetzen, einen für die Verkehrssicherheit verantwortlichen Polizisten aber eher zu einer Busse verleiten.
Aktualisiert am 29. September 2022