Wohnen
Darf ich meine im Schrebergarten geernteten Äpfel im Keller lagern?
Der Mieter darf in seinem privaten Kellerabteil grundsätzlich Äpfel lagern. Bei einem Gemeinschaftskeller sind zusätzliche Vorschriften möglich.
Wer einen Keller zur alleinigen Nutzung gemietet hat, darf in der Regel dort lagern, was er möchte. Allerdings muss der Mieter auch einen Keller sorgfältig nutzen und auf die anderen Mietparteien Rücksicht nehmen. Bei einem Gemeinschaftskeller kann die Vermieterin zusätzliche Vorgaben machen und beispielsweise im Mietvertrag oder in der Hausordnung festlegen, welche Nutzungen zulässig sind. Nicht akzeptieren muss die Vermieterin schliesslich, dass Mieter Harassen voller Äpfel im Treppenhaus lagern.
Mieter darf im privaten Keller Obst lagern
Ist neben der Wohnung auch ein Kellerabteil zur alleinigen Nutzung Bestandteil des Mietvertrages, kann der Mieter dort grundsätzlich lagern, was er möchte. Dies, sofern die gelagerten Sachen keine Gefahr darstellen. (Siehe aber: «Darf ich Feuerwerk in der Wohnung lagern?»)
Da der Mieter den Keller sorgfältig gebrauchen und auf die anderen Hausbewohner Rücksicht nehmen muss, darf die Vermieterin eingreifen, wenn die Äpfel im Keller vor sich hinmodern. Wenn der Kellerboden beschädigt wird und sich die Nachbarn durch den Geruch belästigt fühlen, kann die Vermieterin den Mieter schriftlich mahnen und auffordern, das Obst zu entfernen beziehungsweise fachgerecht zu lagern. Ändert die Mahnung nichts am Verhalten des Mieters, kann die Vermieterin dem Mieter als letzte Massnahme mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende des Monats kündigen.
Keller zur gemeinschaftlichen Nutzung
Dient der Keller der gemeinsamen Nutzung durch die Hausbewohner, hat Vermieterin allenfalls die Nutzungsbedingungen bereits im Mietvertrag festgelegt. Sie kann so beispielsweise bestimmen, dass die Mieter den Keller nur zum Abstellen von Velos und Kinderwagen nutzen dürfen. Eine solche Vorgabe kann die Vermieterin auch in der Hausordnung machen.
Aufgepasst: Eine Hausordnung ist nur dann verbindlich, wenn die Vermieterin sie im Mietvertrag erwähnt oder beim Abschluss des Mietvertrages auf sie hingewiesen hat.
Keine Lagerung von Obst im Treppenhaus
Der Mieter darf seine Äpfel nicht im Treppenhaus lagern. Zum einen hat er das Treppenhaus nicht gemietet, zum anderen ist die Vermieterin für die Einhaltung der Brandschutzvorschriften verantwortlich und muss verhindern, dass die Harassen nicht zu Stolperfallen auf dem Fluchtweg werden. Das Problem lösen, indem sie die Äpfel aufisst, darf die Vermieterin allerdings nicht. Denn damit verletzt sie das Eigentum des Mieters und wird schadenersatzpflichtig. (Siehe auch: «Darf die Vermieterin verbieten, das Rad in die Wohnung zu nehmen?»)
Aktualisiert am 31. Oktober 2024