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Darf ich meine Tiere in der Sonne lassen?

Die Tierhalterin ist für das Wohlergehen ihrer Tiere verantwortlich. Sie hat auch dafür zu sorgen, dass das Tier nicht schutzlos der Sonne ausgesetzt ist.

Wer Tiere hält, muss auf die Würde und das Wohlergehen achten. Eine Tierhalterin darf ihre Tiere so etwa nicht über längere Zeit schutzlos extremer Witterung aussetzen. Sie muss namentlich gewährleisten, dass das Haus- oder Nutztier sich vor starker Sonneneinstrahlung schützen kann.

Halterin muss für Wohlergehen des Tieres sorgen

Eine Tierhalterin hat für das Wohlergehen ihrer Tiere zu sorgen. Sie ist namentlich dafür verantwortlich, dass deren Körperfunktionen nicht gestört und die Anpassungsfähigkeit nicht überfordert werden. Sie muss für den notwendigen Schutz der Tiere sorgen, die sich der Witterung nicht anpassen können. Namentlich hat sie Unterkünfte und Gehege so zu bauen und einzurichten, dass die Gesundheit der Tiere nicht beeinträchtigt wird.

Tiere sind vor extremer Hitze zu schützen

Hält eine Tierhalterin ihre Tiere dauernd im Freien, muss sie ihnen einen geeigneten natürlichen oder künstlichen Schutz zur Verfügung stellen.

Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seinen Erläuterungen zur Tierschutzverordnung schreibt, muss eine Tierhalterin «sobald als möglich» reagieren, damit ihre Tiere «nicht unnötig extremer Witterung schutzlos ausgesetzt sind». Das BLV führt weiter aus, dass Tiere «je nach Tierkategorie, Alter der Tiere, ihrer Nutzungsintensität und Körperkondition» unterschiedlich auf extreme Witterungsverhältnisse reagieren. Es gibt deswegen keine allgemein gültige Regelung, wie lange eine Halterin ihre Tiere der Sonne aussetzen darf.

Punktuell gibt es für einzelne Tierarten Regelungen, so etwa für Wasserbüffel und Yaks sowie Schweine, deren Halterin bei einer Lufttemperatur ab 25 °C im Schatten besondere Schutzmassnahmen treffen muss. Im Falle von Mutterkühen hat das Bundesgericht festgestellt, dass der Hitzestress für Milchkühe bei ca. 24 °C im Schatten beginne und bei 29 °C «bereits ein deutlich belastender Zustand erreicht» werde. Sind die Kühe über längere Zeit diesen Temperaturen ausgesetzt, muss der Bauer gemäss Bundesgericht