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Darf ich meinen Camper vermieten, wenn ich ihn selbst nicht nutze?
Ja. Sie müssen aber insbesondere versicherungsrechtliche Fragen klären und die allfälligen Einnahmen als Einkommen versteuern.
Als Halterin eines Motorfahrzeuges haften Sie grundsätzlich für jeden Schaden, der mit Ihrem Camper verursacht wurde – unabhängig davon, wer tatsächlich am Steuer sass. Schäden von Dritten deckt Ihre obligatorische Haftpflichtversicherung ab. Wird Ihr Camper beschädigt, läuft dies in der Regel über Ihre freiwillige Teil- oder Vollkaskoversicherung.
Aber aufgepasst: Vermieten Sie Ihren Camper gegen eine Gebühr, wird die Sache komplizierter. Zum einen benötigen Sie beziehungsweise Ihr Mieter in der Regel eine zusätzliche Versicherung, zum anderen müssen Sie die Mietgebühr als Einkommen deklarieren.
Motorradhaftpflichtversicherung ist obligatorisch
Wie bei jedem Motorfahrzeug müssen Sie auch als Halterin eines Campers obligatorisch eine Haftpflichtversicherung abschliessen: Denn wenn Sie mit dem Camper einen Sachschaden verursachen oder einen Menschen verletzen oder gar töten, haften Sie als Halterin für den Schaden. Das gilt auch dann, wenn ein anderer Lenker am Steuer sass.
Fremdlenkerversicherung schützt bei unentgeltlicher Überlassung des Campers
Mit einer freiwilligen Teil- oder Vollkaskoversicherung schützen Sie sich als Halterin vor den finanziellen Folgen, wenn an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entsteht. Während die Teilkaskoversicherung nur Schäden übernimmt, welche nicht durch Sie oder eine andere Verkehrsteilnehmerin entstanden sind, deckt die Vollkaskoversicherung auch durch den Fahrer verursachte Schäden. Für den Selbstbehalt und den allfälligen Bonusverlust haftet der Mieter des Campers.
Über eine Versicherung bei Schäden an fremden Fahrzeugen beziehungsweise über eine Fremdlenkerversicherung schützt sich die ausleihende Person gegen die finanziellen Folgen eines Schadens an Ihrem Camper. Dies etwa, indem die Versicherung den von der Teilkasko nicht gedeckten Schaden übernimmt oder für den Selbstbehalt und den Bonusverlust einspringt.
Zusatzversicherung nötig bei entgeltlicher Vermietung des Campers
Sowohl Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung wie auch die Versicherung bei Schäden an fremden Fahrzeugen beziehungsweise die Fremdlenkerversicherung Ihres Mieters übernehmen die Kosten nur, wenn Sie den Camper unentgeltlich ausleihen. Sobald Sie eine Mietpreis verlangen, müssen Sie beziehungsweise Ihr Mieter dies der Versicherung mitteilen.
Die Versicherung wird Sie dann informieren, ob und unter welchen Voraussetzungen sie die finanziellen Folgen eines Schadens an oder durch Ihren Camper übernimmt: Allenfalls bietet Ihnen die Versicherung eine Möglichkeit an, Sie auch zu versichern wenn Sie das Wohnmobil entgeltlich vermieten.
Aufgepasst: Bei der entgeltlichen Vermietung erzielen Sie zudem ein Einkommen, welches Sie gegenüber der Steuerbehörde deklarieren müssen.
Aktualisiert 30. Juni 2022