Behörden
Darf ich meinen Hund für Halloween verkleiden?
Eine Kostümierung von Tieren ist nicht ausdrücklich verboten. Erfüllt die Verkleidung allerdings den Tatbestand der Tierquälerei, ist sie strafbar. Dasselbe gilt, wenn sich Ihr Tier durch das Kostüm verletzt.
Das Tierschutzgesetz schützt die Würde und das Wohlergehen der Tiere. Eine Kostümierung ist deswegen rechtlich heikel, auch wenn sie nicht ausdrücklich verboten ist. Verboten ist hingegen Tierquälerei. Spätestens wenn sich Ihr Hund wegen einer Verkleidung verletzt, droht Ihnen eine Strafe.
Kostüm kann Würde des Tieres verletzen
Die Würde eines Tieres ist gemäss Tierschutzgesetz der Eigenwert, «der im Umgang mit ihm geachtet werden muss». So ist eine Belastung des Tieres nicht zulässig, sofern diese «nicht durch überwiegende Interessen gerechtfertigt werden kann». Eine Belastung kann wiederum darin bestehen, dass das Tier «erniedrigt wird» oder dass «tief greifend in sein Erscheinungsbild» eingegriffen wird. Soweit ersichtlich gibt es noch keine Gerichtsurteile darüber, ob Verkleidungen eine solche Belastung darstellen.
Verletzung durch Kostüm ist Tierquälerei
Als Tierhalterin müssen Sie Ihr Tier pflegen, um Krankheiten und Verletzungen vorzubeugen. Mag Ihr Hund sein Kostüm nicht und versucht es loszuwerden und verletzt sich dabei, droht Ihnen eine Anzeige wegen Tierquälerei. Dasselbe gilt, wenn sich Ihr Hund wegen des Kostüms verheddert und so verletzt.
Siehe auch: «Darf ich eine Autoscheibe einschlagen, um einem Hund Wasser zu geben?»