Familie
Darf mein Kind auf dem Motorrad mitfahren?
Es gibt Vorschriften, aber kein Mindestalter für Mitfahrer auf einem Motorrad. Wer die elterliche Sorge hat, darf den Töffausflug jedoch verbieten.
Ein Mindestalter für Motorrad-Mitfahrer gibt es nicht, jedoch schreiben Gesetz und Verordnung Sicherheitsmassnahmen vor. Ein sorgeberechtigter Elternteil darf jedoch die Mitfahrt verbieten, wenn er dies mit Blick auf das Kindeswohl für sinnvoll erachtet.
Regeln für Kinder auf Motorrad
Für Mitfahrende eines Motorfahrzeuges gilt gemäss Strassenverkehrsgesetz, dass der Fahrzeugführer sie «nur auf den dafür eingerichteten Plätzen mitführen darf». Ein Mindestalter für mitfahrende Personen auf Motorrädern gibt es nicht, allerdings muss das Kind gross genug sein, um «Trittbretter oder Fussrasten benutzen zu können». Ist das Kind jünger als sieben Jahre alt, darf es «nur auf einem durch die Zulassungsbehörde bewilligten Kindersitz mitgeführt werden». Mitfahrende Kinder müssen wie alle Personen auf einem Motorrad einen Schutzhelm tragen. (Siehe auch: «Müssen Kinder auf dem Velo einen Helm tragen?»)
Selbst ein Motorrad fahren darf ein Kind, wenn es das Mindestalter für die jeweilige Kategorie erreicht hat. Seit dem 1. Januar 2021 gelten hier für zwei Fahrzeugkategorien tiefere Mindestalter. Das Führen eines Kleinmotorrades ist bereits ab 15 Jahren möglich, für ein Motorrad mit einem Hubraum von 125 cm3 und einer Motorleistung von höchstens 11 kW gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Für die übrigen Motorräder gilt nach wie vor das Mindestalter von 18 Jahren.
Eltern dürfen bei Motorrad Veto einlegen
Solange ein Kind noch nicht selbst dazu fähig ist, treffen die sorgeberechtigten Eltern die notwendigen Entscheidungen für sie. Sie haben sich dabei an dem Kindeswohl zu orientieren. Namentlich müssen sorgeberechtigte Eltern «dem Kind die seiner Reife entsprechende Freiheit der Lebensgestaltung» gewähren und «in wichtigen Angelegenheiten» auf seine Meinung Rücksicht nehmen. Ob das Mitfahren auf einem Motorrad eine solche «wichtige Angelegenheit» ist, dürfte noch nicht gerichtlich entschieden worden sein. In aller Regel dürfte jedoch ein elterliches Verbot, auf einem Motorrad mitzufahren, dem Kindeswohl nicht schaden. Eltern dürfen also hier grundsätzlich ein Veto einlegen.
Aktualisiert am 14. November 2024