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Darf ich mich im Theater auf einen teureren, freien Platz setzen?

Wer sich im Theater auf einen anderen als den bezahlten Platz setzt, verletzt in der Regel den Vertrag. Das Theater kann dagegen gemäss AGB vorgehen.
Mit dem Kauf eines Theatertickets geht der Käufer einen Vertrag mit der Veranstalterin ein. Er bezahlt einen bestimmten Betrag und erhält dafür eine bestimmte Dienstleistung. Die Veranstalterin muss nicht akzeptieren, dass der Gast einen teureren Platz als den bezahlten besetzt. Das Theater kann in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) diesen Fall regeln und etwa eine Nachzahlung verlangen. Wer sich nicht an die Regeln der Veranstalterin hält, riskiert im schlimmsten Fall gar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
AGB können Platzwahl regeln
Das Theater kann in seinen AGB das Vorgehen für den Fall, dass sich ein Gast auf einen teureren Platz setzt, regeln. Die AGB sind für den Gast verbindlich, sofern sie nicht missbräuchlich sind und die Veranstalterin ihn vor dem Ticketkauf ausdrücklich auf die AGB hingewiesen und die Möglichkeit gegeben hat, sie zu lesen. Auf ungewöhnliche Klauseln muss die Veranstalterin gesondert hinweisen.
Wenn die AGB regeln, dass ein Platzwechsel zu einer Nachzahlung führt, ist dies nicht ungewöhnlich. Das Theater darf gar auch ohne AGB-Klausel Schadenersatz verlangen, wenn der Gast die Nachzahlung verweigert. Besetzt ein Gast ohne Einverständnis der Veranstalterin einen teureren Platz, darf das Theater in unter Verweis auf die entsprechende Regel in den AGB auch des Hauses verweisen. Auch diese Klausel ist nicht ungewöhnlich. Bei einer Weigerung droht hier gar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs.
Aktualisiert am 16. Januar 2025