Unterwegs

Darf ich mit dem Velo betrunken nachhause fahren?

Besser nicht. Denn wenn Sie betrunken Fahrrad fahren, droht Ihnen nicht nur eine Busse, sondern möglicherweise auch der Entzug des Führerausweises.

Haben Sie aus Freude über Ihren gelungenen Abschluss über den Durst getrunken, sollten Sie das Fahrrad besser stehen und sich im Idealfall von einer nüchternen Person nachhause bringen lassen: In strafrechtlicher Hinsicht verhindern Sie möglicherweise so eine Busse, administrativrechtlich bleibt Ihnen Ihr Fahrausweis erhalten.

Busse bei Alkohol am Velolenker

Wer «in fahrunfähigem Zustand ein motorloses Fahrzeug führt», der kommt zumindest strafrechtlich glimpflich mit einer Busse davon. Zum Vergleich: Einem Motorfahrzeugfahrer droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe, wenn er in fahrunfähigem Zustand fährt. (Siehe auch: «Betrunken Töffli fahren: Sanktionen wie für Auto- oder für Velofahrer?»)

Wer betrunken Velo fährt, riskiert seinen Auto-Fahrausweis

Trunkenheit am Fahrradlenker kann jedoch auch administrative Folgen haben. So kann Ihnen die zuständige Behörde zunächst das Fahrradfahren für mindestens einen Monat untersagen. Halten Sie sich nicht an dieses Verbot, droht Ihnen eine Busse.

Trunkenheit am Fahrradlenker kann aber auch Ihren Motorfahrzeug-Führerschein gefährden. Liegen stichhaltige Beweise für ein «tatsächlich verkehrsrelevantes Suchtverhalten» vor, kann die zuständige kantonale Behörde nämlich gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung selbst dann eine Fahreignungsuntersuchung anordnen, wenn Sie nicht motorisiert unterwegs sind. Ergibt die Untersuchung, dass Sie an einer Sucht leiden, «welche die Fahreignung ausschliesst», entzieht Ihnen die zuständige Behörde den Führerausweis für unbestimmte Zeit. (Siehe auch: «Muss ich auch als Fussgängerin meine Fahreignung abklären lassen?»)