Unterwegs

Darf ich mit einem schneebedeckten Auto losfahren?

Ein zugeschneites Auto ist nicht betriebssicher. Bevor er losfährt, muss der Lenker deswegen sowohl den Schnee vom Autodach entfernen als auch sicherstellen, dass er freie Sicht hat.

Motorfahrzeuge dürfen nur in betriebssicheren und vorschriftsgemässen Zustand verkehren. Sie müssen so unterhalten sein, dass namentlich Führer, Mitfahrende und andere Strassenbenützer nicht gefährdet sind. Wer gleichwohl mit einem schneebedeckten Auto losfährt, riskiert neben einer Strafe auch den Führerausweisentzug.

Schneebedecktes Auto gefährdet Verkehrssicherheit

Schnee auf dem Autodach kann andere Verkehrsteilnehmerinnen gefährden, da er während der Fahrt auf die Frontscheibe oder auf hintere Fahrzeuge oder Menschen fallen kann.

Zudem muss während der Fahrt die gute Sicht gewährleistet sein. Der Fahrer muss die Fahrbahn ausserhalb eines Halbkreises von 12 Metern frei überblicken können. Dafür müssen Lichter, Rückstrahler, Scheiben und Rückspiegel eis- und schneefrei sein. Schliesslich müssen auch die Scheinwerfer schneefrei sein, damit die anderen Verkehrsteilnehmer das Fahrzeug gut sehen. (Siehe auch: «Für welche Fahrzeuge gilt die Pflicht zum Tagfahrlicht?»)

Schnee auf Dach oder Guckloch ist strafbar

Wer trotz Schnee auf dem Autodach losfährt oder die Scheiben nicht vollständig enteist und etwa bloss ein Guckloch freikratzt, kann eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer in Kauf nehmen. Hier kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe drohen. Je nach Ausmass der Gefährdung und je nach Verschulden droht dem Fahrer neben der Strafe auch ein Führerausweisentzug von mindestens einem Monat.

Aktualisiert am 30. November 2023