Unterwegs
Darf ich Möbel mit dem Auto ins Brockenhaus transportieren?
Ein Autofahrer darf mit seinem Fahrzeug Möbel transportieren, solange er die Sicherheitsvorschriften einhält und niemanden gefährdet. Transportiert der Fahrer Möbel mit einem Anhänger, muss auch letzterer betriebssicher sein.
Der Autofahrer muss die Ladung so anbringen, dass sie niemanden gefährdet oder belästigt und nicht herunterfallen kann. Das Auto hat jederzeit betriebssicher zu sein und die Ladung darf die Sicht des Fahrzeugführers nicht behindern. Auch ein Anhänger muss während der Fahrt ständig betriebssicher sein. Schliesslich darf das Betriebsgewicht nicht überschritten werden.
Ladung darf niemanden gefährden
Der Fahrzeugführer muss sich vergewissern, dass insbesondere die Ladung in vorschriftsgemässem Zustand ist und sie niemanden gefährden kann. Hat eine Ladung gefährliche Spitzen, Schneiden oder Kanten, muss der Fahrzeugführer durch geeignete Schutzvorrichtungen dafür sorgen, dass die Ladung bei Zusammenstössen nicht gefährlich werden kann. Siehe auch: «Wie kann ich meinen Hund im Auto transportieren?»
Ein mittransportiertes Möbel darf ein Auto seitlich nicht überragen. Das Ende von Ladungen, die das Fahrzeug auf der Rückseite um mehr als 1m überragen, ist deutlich zu kennzeichnen. Die Ladung darf zudem, von der Mitte der Lenkvorrichtung gemessen, höchstens 3m nach vorne und höchstens 5m hinter die Mitte der Hinterachse hinausreichen.
Sicht muss trotz Ladung gewährleistet sein
Ist das Fahrzeug bis oben hin mit Fundstücken aus dem Brockenhaus vollgestopft und die Sicht behindert, muss das Auto links und rechts aussen je einen Rückspiegel tragen. Dieser muss es dem Fahrer erlauben, die Fahrbahn seitlich neben den Ladungen und nach hinten mindestens 100m weit zu überblicken. (Siehe auch: «Darf ich mein Auto weihnachtlich schmücken?»)
Die Ladung darf zudem weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.
Anhänger muss betriebssicher sein
Will ein Fahrzeugführer die Trouvaillen im Anhänger transportieren, muss er zum einen über den passenden Führerschein dazu berechtigt sein. Zudem muss das Zugfahrzeug über ausreichende Zugkraft und Bremsen verfügen. Der Fahrzeugführer muss vor dem Wegfahren Sicherheitsvorkehren treffen. Er muss prüfen, ob die Anhängevorrichtung betriebssicher ist und der Anhänger zuverlässig angekuppelt ist, Bremsen und Beleuchtung funktionieren und bei der Vorwärtsfahrt auch in Kurven ein Anstossen am Zugfahrzeug ausgeschlossen ist. Verdeckt ein Anhänger die Sicht, gilt dasselbe wie für eine im Motorfahrzeug selbst transportierte Ladung: Rückspiegel müssen die Sicht gewährleisten.
Verursacht der Anhänger einen Schaden, haftet die Halterin des ziehenden Motorfahrzeuges.
Betriebsgewicht beachten
Der Fahrzeugführer muss die Möbel für den Transport nicht nur korrekt sichern, sondern er darf sein Fahrzeug auch nicht überladen. Entscheidend ist dabei das Betriebsgewicht: Dies ist das jeweilige tatsächliche Gewicht des Fahrzeuges und beinhaltet namentlich auch das Gewicht der Fahrzeuginsassen, der Ladung und bei Zugfahrzeugen die Stütz- beziehungsweise Sattellast eines angekuppelten Anhängers.