Behörden

Darf ich vor dem Strafgericht lügen?

Wer beschuldigt ist, darf vor Strafgericht lügen. Wer aber als Zeuge, Sachverständige, Übersetzerin oder Dolmetscherin im Strafverfahren lügt, macht sich in aller Regel strafbar.

Die beschuldigte Person muss sich nicht selbst belasten. Sie darf gar lügen, denn die Bundesverfassung garantiert ihr den Anspruch auf das rechtliche Gehör. Strafbar macht sich hingegen, wer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständiger, Übersetzer oder Dolmetscher zur Sache lügt.

Beschuldigter darf schweigen und lügen

Das Strafprozessrecht verpflichtet die beschuldigte Person nicht zur Wahrheit. Sie hat vielmehr das Recht, sich nicht selbst zu belasten sowie ihre Aussage und generell ihre Mitwirkung im Strafverfahren zu verweigern.

Da das Gericht die beschuldigte Person ohne Einschränkung anhören muss, müssen auch Lügen ihren Platz haben. Wie das Bundesgericht schreibt, «steht ausser Frage, dass die beschuldigte Person weder eine Aussage- noch eine Wahrheitspflicht trifft».

Aufgrund der verfassungsrechtlich garantierten Unschuldsvermutung darf die beschuldigte Person schliesslich wider besseren Wissens vor Gericht behaupten, sie sei unschuldig. Umgekehrt macht sich die beschuldigte Person strafbar, wenn sie wider besseren Wissens behauptet, sie sei schuldig: Hier droht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe wegen Irreführung der Rechtspflege. Dasselbe gilt, wenn die beschuldigte Person die Straftat einer anderen Person anlastet, obwohl sie weiss, dass das nicht stimmt.

Wer nicht beschuldigt ist, muss die Wahrheit sagen

Was die beschuldigte Person darf, gilt nicht für die anderen Verfahrensbeteiligten. So wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft, wer in einem gerichtlichen Verfahren als Zeuge, Sachverständige, Übersetzerin oder Dolmetscherin in der Sache falsch aussagt. Wer sich oder eine nahe stehende Person durch seine Aussage belasten würde, darf das Zeugnis verweigern. Lügen hingegen dürfen auch diese Personen nicht.