Arbeiten

Darf mein Chef ab dem ersten Tag ein Arztzeugnis verlangen?

Es steht einer Arbeitgeberin grundsätzlich frei, festzulegen, ab wann sie ein Arztzeugnis von einem kranken Arbeitnehmer verlangt.

Weder das Obligationenrecht noch ein anderes Gesetz machen Vorschriften zu der Frage, ab wann ein Arbeitnehmer ein Arztzeugnis vorzulegen hat. Die Arbeitgeberin darf diesen Punkt deswegen selber regeln.

«Drei Tage» bedeuten nicht immer drei Tage

Die Arbeitgeberin kann in dem Personalreglement festhalten, dass der Arbeitnehmer ab dem ersten Tag seiner krankheitsbedingten Abwesenheit ein Arztzeugnis vorzulegen hat. Steht weder im Personalreglement noch im Arbeitsvertrag etwas zu dieser Frage, kann die Arbeitgeberin ein Arztzeugnis verlangen, wie es in dem Betrieb üblich ist.

Selbst wenn der Arbeitnehmer das Arztzeugnis gemäss Personalreglement oder Arbeitsvertrag erst am dritten Tag der krankheitsbedingten Abwesenheit vorlegen muss, kann die Arbeitgeberin ein Arztzeugnis unter Umständen bereits am ersten Tag verlangen. Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Arbeitgeberin Grund zur Annahme hat, dass der Arbeitnehmer nicht wirklich krank ist. (Siehe auch: «Arbeitgeberin verlangt vertrauensärztliche Untersuchung. Wer zahlt?»)

Aktualisiert am 30. März 2023