Arbeiten

Darf mein Chef verlangen, dass ich für die WC-Pause ausstemple?

Die Arbeitgeberin darf ihren Mitarbeitern vorschreiben, nur während der Pausen auf das WC zu gehen.

Das Arbeitsgesetz verankert das Recht des Arbeitnehmers auf Pausen, wobei deren Länge abhängig von der täglichen Arbeitszeit ist. Die Arbeitgeberin darf verlangen, dass der Arbeitgeber auch dann ausstempelt, wenn er ausserhalb dieser Pausen auf die Toilette geht.

Arbeitnehmer hat Recht auf Pausen

Die Arbeitgeberin muss ihren Arbeitnehmern Pausen gewähren, die Länge der Pause hängt von der Dauer der Arbeitszeit ab: Während der Mitarbeiter bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 5 ½ Stunden Anrecht auf eine Viertelstunde Pause hat, ist es bei mehr als 7 Stunden täglicher Arbeitszeit eine halbe Stunde und bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden eine Stunde. Wie und wo der Arbeitnehmer die Pausen verbringt, ist grundsätzlich ihm überlassen. (Siehe auch: «Arbeitszeit»)

Arbeitgeberin muss WC-Pause nicht bezahlen

Die Arbeitgeberin darf dem Arbeitnehmer vorschreiben, für Arbeitsunterbrechungen wie eben einen Toilettengang auszustempeln. Denn sie muss zwar Pausen und auch den Gang aufs WC zulassen, muss diese Zeit aber nicht bezahlen. (Siehe aber: «Darf ich den Arbeitsplatz in der Pause verlassen, um joggen zu gehen?»)