Familie
Darf mein Kind ein Zeitungs-Abo abschliessen?
Sofern die Eltern zustimmen, darf ein urteilsfähiges Kind eine Zeitung abonnieren. Kann es das Abo selbst bezahlen, ist die Zustimmung nicht nötig.
Grundsätzlich kann nur eine handlungsfähige und damit volljährige Person ein Abonnement abschliessen. Kann aber ein Kind abschätzen, was ein Abschluss eines Zeitungs-Abos bedeutet, ist es in diesem Punkt urteilsfähig und darf diesen Vertrag eingehen. Damit er jedoch gültig ist, müssen die Eltern oder eine andere gesetzliche Vertretung grundsätzlich zustimmen. Kann das Kind das Abo jedoch mit seinem selbst verdienten Lohn bezahlen, ist die Zustimmung nicht nötig. Schliesslich ist eine allfällige Zustimmung nicht gültig, wenn es sich um pornografische Zeitschriften handelt: Diese darf eine Person erst ab 16 legal erwerben.
Eltern müssen mit Zeitungsabo einverstanden sein
Ein Kind kann gültig ein Zeitungsabo abschliessen, wenn es sich der Tragweite des Abos bewusst ist. Damit es aber an den Vertrag auch gebunden ist, müssen seine Eltern oder zustimmen. Hat das Kind das Abo heimlich abgeschlossen und die Eltern sind damit auch im Nachhinein nicht einverstanden, muss der Verlag den Vertrag rückgängig machen: Die Abogebühren sind nicht geschuldet, und selbstverständlich muss der Verlag auch keine Zeitschriften liefern.
Kind darf eigenen Lohn selbstständig ausgeben
Verdient das Kind bereits Geld, darf es damit grundsätzlich machen, was es will. Namentlich darf die urteilsfähige minderjährige Person auch ohne Zustimmung ihrer Eltern ein Abonnement abschliessen, sofern sie die Gebühren mit seinem eigenen Lohn bezahlen kann. In diesem Fall haftet die minderjährige Person aber auch selbstständig für den geschuldeten Abopreis. (Siehe auch: «Darf meine minderjährige Tochter eine eigene Wohnung mieten?»)
Mindestalter 16 für pornografische Inhalte
Unabhängig von der Urteilsfähigkeit oder der Zustimmung der Eltern kann eine Person unter 16 Jahren keine pornografischen Zeitschriften legal abonnieren. Was Pornografie im Internet angeht, plant das Parlament eine Präzisierung der Strafnorm, indem Telekomanbieterinnen Eltern namentlich Tools zur Sperre von Inhalten anbieten müssen.
Aktualisiert am 12. Dezember 2024