Familie

Darf mein Sohn Äpfel vom Nachbar klauen?

Nein: Was früher als «Mundraub» nur milde bestraft wurde, ist heute ein normales Eigentumsdelikt: Wer Äpfel ohne Einverständnis der Eigentümerin mitnimmt – egal, ob er sie erst pflücken muss oder ob sie bereits auf dem Boden liegen – begeht grundsätzlich Diebstahl.

Die Äpfel vom Baum Ihres Nachbarn gehören ihm. Wer Früchte ohne dessen Einverständnis pflückt, macht sich in aller Regel des Diebstahls strafbar. Eine Ausnahme besteht insbesondere für noch nicht strafmündige Kinder und bei Ästen, die auf Ihr Grundstück ragen.

Auch Fallobst hat eine Eigentümerin

Die Früchte des Baumes gehören dessen Eigentümerin. Eigentum bedeutet insbesondere, dass die Eigentümerin des Baumes in den Schranken der Rechtsordnung nach ihrem Belieben über ihn verfügen kann. Sie kann die Äpfel also auch verrotten lassen, ohne dass jemand anderes einen Anspruch auf das Obst hat. Erwischt die Eigentümerin Ihren Sohn beim Apfelklau, darf sie von ihm verlangen, dass er die Äpfel wieder herausrückt.

Ist Ihr Sohn noch nicht zehn Jahre alt, wird strafrechtlich hingegen wenig passieren: Strafmündig ist ein Kind erst, nachdem es seinen 10. Geburtstag gefeiert hat. Vor dem 10. Geburtstag Ihres Sohnes würden Sie als gesetzliche Vertretung in einem allfälligen Verfahren benachrichtigt und über die Missetat Ihres Sohnes informiert.

Fremde Äpfel im eigenen Garten

Anders sieht die Rechtslage in Sachen Eigentum aus, wenn der vollbehangene Ast auf das eigene Grundstück ragt. Hier können Sie von Ihrer Nachbarin verlangen, dass sie den Ast binnen angemessener Frist abschneidet. Tut sie das nicht, können Sie den Ast selber kappen und die Früchte behalten. Nachhaltiger dürfte sein, wenn Sie den nachbarlichen Ast dulden, dann kann Ihr Sohn nämlich alle Jahre wieder die Äpfel pflücken, da diese in Ihrem Eigentum sind.

Aufgepasst: Von diesem Gratisobst können Sie nicht profitieren, wenn Sie in den Kantonen Appenzell Innerrhoden oder im Kanton Neuenburg wohnen: Diese beiden Kantone haben das so genannte Anriesrecht anders geregelt und belassen das Eigentum an den Äpfeln auch dann bei Ihrem Nachbarn, wenn die Äste auf Ihr Grundstück ragen. In Neuenburg dürfen Sie allerdings immerhin die bereits runtergefallenen Äpfel verspeisen.

Aktualisiert am 29. September 2022