Familie
Darf meine minderjährige Tochter einem Verein beitreten?
Sofern Ihre Tochter urteilsfähig ist und die Statuten des Vereins Minderjährige nicht ausschliessen, kann sie grundsätzlich einem Verein beitreten.
Entscheidend ist, ob Ihre Tochter im konkreten Fall abschätzen kann, was die Vereinsmitgliedschaft bedeutet. Allenfalls ist auch die Zustimmung der sorgeberechtigten Person notwendig.
Vereinsmitgliedschaft Minderjähriger
Um Rechte und Pflichten begründen zu können, muss Ihre Tochter grundsätzlich handlungsfähig und damit unter anderem volljährig sein. Kann Ihre Tochter im konkreten Fall jedoch einschätzen, was eine Mitgliedschaft bedeutet und welche Folgen sie hat, ist sie in Bezug darauf urteilsfähig. Mit der Zustimmung der sorgeberechtigten Person kann sie damit Mitglied in einem Verein werden.
Diese Zustimmung ist nicht notwendig, wenn die Mitgliedschaft für Ihre Tochter nur mit Vorteilen verbunden und unentgeltlich ist oder sie den Mitgliederbeitrag mit ihrem Sackgeld oder mit ihrem selbst verdienten Geld begleichen kann.