Familie
Darf meine minderjährige Tochter einem Verein beitreten?

Minderjährige dürfen Mitglieder in einem Verein werden, sofern sie urteilsfähig sind und die Statuten Minderjährige nicht ausschliessen.
Um Rechte und Pflichten begründen zu können, muss eine Person grundsätzlich handlungsfähig und damit unter anderem volljährig sein. Wenn aber ein Kind im konkreten Fall einschätzen kann, was die Vereinsmitgliedschaft bedeutet, ist es in dem Punkt urteilsfähig. Mit der Zustimmung der Eltern oder einer anderen gesetzlichen Vertretung darf ein urteilsfähiges Kind einem Verein beitreten. Ist die Mitgliedschaft nur mit Vorteilen verbunden und unentgeltlich oder kann das Kind den Mitgliederbeitrag mit seinem Taschengeld bezahlen, darf das urteilsfähige Kind dem Verein ohne elterliche Zustimmung beitreten. (Siehe auch: «Darf mein Sohn selber entscheiden, wo er die Lehre machen will?»)
Voraussetzung für die Aufnahme Minderjähriger als Vereinsmitglieder ist in jedem Fall, dass die Statuten die Aufnahme Minderjähriger nicht ausschliessen.
Aktualisiert am 12. Dezember 2024