Wohnen
Darf mich Vermieterin wegen Falschangabe des Lohns rausschmeissen?
Macht der potentielle Mieter völlig falsche Angaben zu seinem Lohn, darf die Vermieterin vom Mietvertrag zurücktreten. Gleichwohl darf die Vermieterin vom Mieter nicht verlangen, dass er ihr seinen Lohnausweis vorlegt.
Wer seinen Lohn auf der Wohnungsbewerbung absichtlich komplett falsch angibt, täuscht die Vermieterin. Hätte diese bei der richtigen Angabe des Einkommens den Mietvertrag nicht abgeschlossen, darf sie in diesem Fall vom Vertrag zurücktreten. Der Vertrag ist für die Vermieterin damit nicht verbindlich und der Mieter muss unverzüglich wieder aus der Wohnung ausziehen. Dies ist zu unterscheiden von einer «fristlosen» Kündigung, die etwa möglich ist, wenn der Mieter die Wohnung demoliert. Die Vermieterin muss hier aber einige Verfahrensschritte einhalten und kann dem Mieter auch dann nur mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.
Die Vermieterin darf den potentiellen Mieter aber nur nach seinem Lohn fragen, um abzuschätzen, ob er die Miete bezahlen kann. Sie darf sich also nur nach dem ungefähren Einkommen erkundigen und nicht beispielsweise den Lohnausweis einfordern. Mit der Frage nach dem Lohn bearbeitet die (zukünftige) Vermieterin nämlich Personendaten und muss deswegen den Grundsatz der Verhältnismässigkeit beachten. (Siehe auch: «Darf ich lügen, wenn mich die Vermieterin nach meiner Religion fragt?»)
Aktualisiert am 30. März 2023