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Darf Vermieterin trotz Mietzinsgarantie auf Kautionszahlung bestehen?
Ja. Das Gesetz sieht keine bestimmte Art der Kautionszahlung vor.
Das Mietzinsdepot dient der Vermieterin als Sicherheit, dass sie nicht auf ungedeckten Kosten sitzen bleibt, so beispielsweise auf unbezahlten Mietzinsen oder auf Kosten aufgrund eines von Ihnen verursachten Schadens. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass die Vermieterin eine bestimmte Art der Bezahlung akzeptieren muss. Entsprechend hat hier die Vermieterin die Freiheit zu verlangen, dass Sie die Mietzinskaution in bar überweisen.
Maximal drei Monatszinse als Sicherheit
Die Vermieterin muss die Kaution auf ein auf Ihren Namen lautendes Konto überweisen und darf höchstens drei Monatszinse als Sicherheit verlangen. Sie als Mieter müssen nicht akzeptieren, dass die Vermieterin das Geld auf ihr eigenes Konto überweist. Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat Ihre Vermieterin ein Jahr Zeit, ihre finanziellen Ansprüche aus dem Mietverhältnis anzumelden. Tut sie dies nicht, können Sie von der Bank die Rückerstattung Ihrer Mietkaution verlangen.