Wohnen

Die Abschlussfeier zuhause ist ausgeartet – wer zahlt für die Schäden?

Sie als Mieter zahlen grundsätzlich für die von Ihnen verursachten Schäden am Mietobjekt. Allenfalls übernehmen auch die Vermieterin oder die Privathaftpflichtversicherungen einen Teil des Schadens.

Als Mieter müssen Sie Wohnung «sorgfältig gebrauchen». Tun Sie das nicht und entsteht deswegen ein Schaden an der Wohnung, haben Sie diesen zu ersetzen. Während Sie kleine Ausbesserungen selbst vornehmen können, müssen Sie die Reparatur grösserer Schäden mit Ihrer Vermieterin absprechen. Haben Sie den Schaden nicht absichtlich verursacht, springt eine allfällige Privathaftpflichtversicherung ein.

Grössere Schäden in jedem Fall der Vermieterin melden

Ist die Party durch und können Sie die Schäden nicht selbst beheben, müssen Sie die Schäden Ihrer Vermieterin unverzüglich melden. Tun Sie das nicht und der Schaden verschlimmert sich, haften Sie auch für diese Verschlimmerung. (siehe auch: «Bücherregal an der Aussenwand: Selbst schuld am Schimmelbefall?»). Mit einem Reparaturauftrag auf eigene Faust riskieren Sie zudem, dass Ihre Vermieterin mit dem Ergebnis nicht zufrieden ist und Sie zusätzlich die Nachreparatur bezahlen müssen.

Schliesslich kann eine fehlende Absprache mit der Vermieterin dazu führen, dass diese ihren eigenen Anteil nicht übernimmt. Haben Sie beispielsweise Ihre bereits seit längerem nicht mehr gestrichene Wand mit einem Graffiti verschönert, müssen Sie nicht die ganze Malerrechnung bezahlen, sondern nur den Zeitwert ersetzen. Voraussetzung dafür ist aber eben, dass Sie den neuen Anstrich mit Ihrer Vermieterin vorgängig absprechen.

Aufgepasst: Selbst wenn Sie für den Schaden finanziell aufkommen, kann die Vermieterin Ihnen unter Umständen fristlos kündigen. Dies nämlich dann, wenn Sie der Wohnung vorsätzlich einen schweren Schaden zugefügt haben.

Privathaftpflichtversicherung kann Schäden an Mietwohnung decken

Sie können den Schaden an Ihrer Mietwohnung Ihrer Privathaftpflichtversicherung melden, sofern Sie über eine solche verfügen. Die Privathaftpflichtversicherung übernimmt den Schaden allerdings in der Regel nur dann, wenn Sie ihn nicht vorsätzlich verursacht haben.