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Dürfen Jugendliche Feuerwerk verkaufen?
Grundsätzlich dürfen nur handlungsfähige, das heisst volljährige und urteilsfähige Personen Feuerwerk verkaufen. Wenig gefährliche Feuerwerkskörper wie etwa Wunderkerzen können auch ohne Bewilligung und damit grundsätzlich auch durch minderjährige Personen verkauft werden.
Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist grundsätzlich bewilligungspflichtig. Der zuständige Kanton erteilt die Verkaufsbewilligung nur, wenn die Verkäuferin und die für sie handelnden Personen handlungsfähig, also urteilsfähig und volljährig sind. Eine Ausnahme gibt es für Feuerwerkskörper, die eine sehr geringe Gefahr darstellen.
Nur volljährige und vertrauenswürdige Personen dürfen Feuerwerk verkaufen
Ausschliesslich wer über eine Verkaufsbewilligung verfügt, darf Feuerwerk verkaufen. Die Verkäuferin muss nicht nur handlungsfähig, sondern auch vertrauenswürdig sein. Sie muss «genügende Erfahrung und ausreichende technische und rechtliche Kenntnisse im Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen haben». Die Geschäftsinhaberin muss schliesslich eine verantwortliche Person bezeichnen, die im Umgang mit Feuerwerkskörpern Erfahrung hat, die gesetzlichen Vorschriften kennt und «im Falle einer Explosion oder eines Brandes die notwendigen Sicherheitsvorkehren treffen» könnte.
Hält sich der Bewilligungsnehmer nicht an die Vorgaben für die Bewilligung, widerruft die zuständige Behörde die Bewilligung.
Ausnahme für ungefährliche Feuerwerkskörper
Wunderkerzen oder Bengalstreichhölzer fallen unter die so genannte Kategorie F1. Diese umfasst Feuerwerkskörper, «die eine sehr geringe Gefahr darstellen, die einen vernachlässigbaren Lärmpegel erzeugen und die für die Verwendung in eingegrenzten Bereichen einschliesslich Wohngebäuden vorgesehen sind». (Siehe auch: «Dürfen auch Kinder Feuerwerk zünden?»)
Der Verkauf ungefährlicher Feuerwerkskörper ist nicht bewilligungspflichtig und so auch nicht an die Handlungsfähigkeit beziehungsweise Volljährigkeit der Verkäuferin gebunden. (Siehe auch: «Darf mir das Nachbarskind gegen ein Sackgeld bei der Ernte helfen?»)
Aktualisiert am 26. Januar 2023