Unterwegs
Dürfen Kinder im öV betreffend ihr Alter lügen?
öV-Unternehmen dürfen bei der Fahrscheinkontrolle überprüfen, ob ein Kind unter 6-jährig ist und damit keinen Fahrausweis benötigt. Spätestens sobald dieser Beweis erbracht ist, muss das Transportunternehmen die Daten des Kindes im System löschen.
Seit April 2019 können die konzessionierten Transportunternehmen Informationssysteme betreiben, um namentlich Reisende ohne gültigen Fahrausweis systematisch zu erfassen. Kinder unter 6 Jahren fahren gemäss dem «Tarif 600» im öV gratis mit. Das Transportunternehmen darf das Alter des Kindes bei einer Kontrolle überprüfen, muss die Daten bei einem unter 6-Jährigen aber spätestens dann im System löschen, wenn der entsprechende Altersnachweis erbracht ist.
Kinder bis sechs fahren gratis öV
Seit April 2019 führen die öV-Unternehmen eine so genannte Schwarzfahrerdatenbank, seit Dezember 2021 dürfen Kinder unter 6 Jahren in jedem Fall kostenlos öV fahren. Bei einer Kontrolle darf das Transportunternehmen die notwendigen Daten bearbeiten und namentlich das Geburtsdatum sowie ein zur Identifizierung erforderliches Dokument einsehen.
Kann das Kind oder die allfällige Begleitperson belegen, dass es unter 6-jährig ist, darf das Transportunternehmen keine Daten des Kindes in das System aufnehmen. Da Kinder eher selten eine Identitätskarte oder einen Reisepass auf sich führen dürften, ist denkbar, dass das Transportunternehmen Daten des Kindes aufnimmt und eine Bestätigung des Alters erst im Nachhinein erfolgen kann. Sobald belegt ist, dass das Kind während der Fahrt noch nicht 6 Jahre alt war, muss das Transportunternehmen den Eintrag unverzüglich löschen, da damit «feststeht, dass die betroffene Person keinen Einnahmenausfall verursacht hat».