Behörden
Dürfen Sozialdetektive GPS-Tracking einsetzen?
Eine Versicherung kann Sozialdetektive einsetzen. Das Tracking einer Person ist nur als letztes Mittel erlaubt und bedarf einer richterlichen Genehmigung.
Bei einem konkreten Missbrauchsverdacht kann die Versicherung eine versicherte Person verdeckt observieren. Während die Versicherung über eine blosse Observierung selbst entscheiden darf, muss sie für den Einsatz eines GPS-Trackers einen Antrag an das Gericht stellen. (Siehe auch: «7 Antworten zum neuen Observationsartikel»)
In diesem Antrag muss die Versicherung zum einen aufzeigen, warum sie wen für wie lange Zeit tracken will. Sie muss das Gericht zum anderen überzeugen, dass mildere Eingriffe in die Persönlichkeit der versicherten Person nicht erfolgreich waren oder von vornherein aussichtslos sind.
In der Praxis dürften Versicherungen ein Tracking auch ohne Gerichtsbeschluss einsetzen, da sie im Falle eines tatsächlichen Versicherungsbetrugs darauf zählen können, dass die überführte Person die Versicherung nicht anzeigen wird.