Behörden

Dürfen Flugzeuge nachts starten und landen?

Starts und Landungen gewerbsmässiger Flüge sind bei den Flughäfen und -feldern in der Schweiz nachts eingeschränkt. Für den Flughafen Basel-Mülhausen gelten separate Regeln.

Das Luftfahrtgesetz ermächtigt den Bundesrat, polizeiliche Lärmschutzvorschriften zu erlassen. Dies hat er in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt getan und ein nächtliches Start- und Landeverbot auf den Landesflughäfen Genf und Zürich sowie auf den übrigen Flughäfen und –feldern beschlossen. Der Flughafen Basel-Mülhausen liegt vollständig auf französischem Staatsgebiet. Damit gilt grundsätzlich französisches Recht, sofern der anwendbare Staatsvertrag keine andere Regelung festlegt.

Flugbetrieb ist nachts eingeschränkt

Für gewerbsmässige Flüge gelten in Genf und Zürich verschiedene nächtliche Einschränkungen. Zwischen 24 und 6 Uhr gilt ein Startverbot. Zwischen 22 und 24 Uhr sind Starts nur unter bestimmten, namentlich an die Lautstärke des Flugzeuges geknüpfte, Voraussetzungen erlaubt. Landungen sind zwischen 24 und 5 Uhr verboten. Hat der Flug Verspätung, sind Starts und Landungen bis spätestens um 00.30 erlaubt.

Auf den übrigen Flughäfen gilt ein Start- und Landeverbot zwischen 23 und 6 Uhr, Starts und Landungen zwischen 22 und 23 Uhr sind für die Kategorie der leiseren Flugzeuge erlaubt. Auf Flugfeldern herrscht zwischen 22 und 6 Uhr ein Nachtflugverbot.

Ausnahmen vom Nachtflugverbot

Die Einschränkungen für nächtliche Starts und Landungen gelten nicht bei Notlandungen, Starts und Landungen von Such- und Rettungsflügen, Ambulanzflügen, Polizeiflügen und von Flügen zur Katastrophenhilfe. Ebenso ausgenommen sind Starts und Landungen von schweizerischen Militärluftfahrzeugen sowie von Staatluftfahrzeugen.

Basel-Mülhausen mit eigenem Regime

Da der Flughafen Basel-Mülhausen vollständig in Frankreich liegt, gilt hier grundsätzlich französisches Recht. Seit dem 1. Februar 2022 ist ein Ministerialerlass Frankreichs in Kraft, der für gewerbsmässige Flüge auf dem Flughafen Basel-Mülhausen ähnliche Regelungen verankert wie sie für die Flughäfen auf Schweizerischem Staatsgebiet gelten: Es gilt ein Landeverbot zwischen 24 und 5 Uhr, für besonders laute Flugzeuge zwischen 22 und 6 Uhr. Ebenso gilt ein Startverbot zwischen 23 und 6 Uhr. Verspätet sich der Start aus Gründen, welche die Fluggesellschaft nicht zu verantworten hat, darf das Flugzeug bis 24 Uhr starten. Besonders laute Flugzeuge dürfen zwischen 22 und 6 Uhr nicht starten.