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Fehldiagnose der Online-Ärztin: Kann ich sie dafür haftbar machen?
Wer aufgrund einer falschen ärztlichen Auskunft einen Schaden erleidet, hat dann Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ärztin ihre Sorgfaltspflicht verletzt hat. Dies grundsätzlich unabhängig davon, über welchen Kanal sie die Auskunft erteilt hat.
Eine Ärztin muss «ihren Beruf sorgfältig und gewissenhaft» ausüben. Wie das Bundesgericht festhält, gilt diese Sorgfaltspflicht auch für eine Telefondiagnose. Auch die Onlineärztin, sofern sie sich als solche zu erkennen gibt, haftet für eine schuldhaft gegebene Falschauskunft. (Siehe auch: «Darf ich Medikamente online im Ausland bestellen?»)
Ärztliche Sorgfaltspflicht gilt auf allen Kommunikationskanälen
Führt eine falsche Auskunft einer Online-Ärztin zu einem Schaden, kann der Patient Schadenersatz fordern, sofern die Ärztin schuldhaft gehandelt hat. Wie das Bundesgericht schreibt, sind an «eine Telefondiagnose und eine Telefontherapie (…) grundsätzlich dieselben Anforderungen zu stellen wie an die ärztliche Sorgfaltspflicht bei persönlicher Kontaktnahme». Im konkreten Fall ging es um eine Patientin, die sich bereits in Behandlung bei dem betreffenden Arzt befand. Bietet eine Ärztin ihre Dienstleistungen online an und gibt über diesen Kanal Auskunft, geht auch sie mit dem Patienten einen Vertrag ein und muss die Sorgfaltspflichten beachten.
Aktualisiert am 14. März 2024