Gesundheit

Gibt es Grenzwerte für die elektromagnetische Strahlung in e-Autos?

Ja, insofern als nur ein elektromagnetisch verträgliches Fahrzeug die Typengenehmigung erhält.

Das e-Auto und dessen Bestandteile müssen sowohl in Bezug auf die Störaussendungen (Emissionen) wie auch auf die Störfestigkeit (Immissionen) «elektromagnetisch verträglich» sein. Dies bedeutet zunächst insbesondere, dass das e-Auto mit seinen Emissionen keine Fernmeldeanlagen stören darf und dass umgekehrt sein Betrieb auch gesichert sein muss, wenn es sich in elektromagnetischen Feldern anderer Geräte befindet.

Die «elektromagnetische Verträglichkeit» bedeutet jedoch auch, dass das Fahrzeug und dessen Bestandteile die Gesundheit nicht gefährden dürfen: Für die anwendbaren Normen verweist die Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge auf die entsprechenden EU-Verordnungen. Die EU-Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen hält fest, dass die zuständige Behörde die Typengenehmigung verweigern und / oder die Herstellerin unter anderem dann zu Massnahmen verpflichten kann, wenn das Fahrzeug die öffentliche Gesundheit gefährdet.