Gesundheit
Gibt es Grenzwerte für Elektrosmog in e-Autos?

Nur elektromagnetisch verträgliche Fahrzeuge erhalten die Typengenehmigung.
Serienmässig hergestellte Motorfahrzeuge unterliegen der Typengenehmigung durch das Bundesamt für Strassen (ASTRA). Auch wenn ein Fahrzeug nicht der Typengenehmigung unterliegt, muss die kantonale Zulassungsstelle prüfen, ob es den Bau- und Ausrüstungsvorschriften entspricht.
e-Auto darf nicht stören und muss störfest sein
Ein e-Auto und dessen Bestandteile müssen wie andere Motorfahrzeuge sowohl in Bezug auf die Störaussendungen (Emissionen) wie auch auf die Störfestigkeit (Immissionen) «elektromagnetisch verträglich» sein. Dies bedeutet, dass das e-Auto mit seinen Emissionen keine Fernmeldeanlagen stören darf und dass umgekehrt sein Betrieb auch gesichert sein muss, wenn es sich in elektromagnetischen Feldern anderer Geräte befindet.
Von e-Auto darf keine Gesundheitsgefährdung ausgehen
Die «elektromagnetische Verträglichkeit» bedeutet weiter, dass das e-Auto – wiederum wie jedes andere Motorfahrzeug - und seine Bestandteile die Gesundheit nicht gefährden dürfen. Sie müssen die grundlegenden Anforderungen und geltenden Normen im Bereich der elektromagnetischen Verträglichkeit erfüllen.
Die Verordnung verweist im Übrigen auf die entsprechenden EU-Verordnungen. Die Verordnung über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen schreibt vor, dass die zuständige Behörde die Genehmigung verweigern muss, wenn das Fahrzeug die öffentliche Gesundheit ernsthaft gefährden könnte. Weiter kann die zuständige Behörde die Herstellerin unter anderem dann zu Massnahmen verpflichten, wenn das Fahrzeug die öffentliche Gesundheit gefährdet.
Aktualisiert am 13. Februar 2025