Familie

Gilt das Scheidungsurteil auch, wenn der Ex es nicht abholt?

Die Rechtskraft eines Scheidungsurteil tritt unabhängig davon ein, ob ein Partner das Gerichtsurteil entgegennimmt oder nicht.

Das Gericht stellt den Parteien das Scheidungsurteil in der Regel per eingeschriebener Post zu. Nimmt eine Partei das Scheidungsurteil nicht entgegen und holt sie das Einschreiben auch nicht innerhalb der 7-tägigen Abholfrist ab, beginnt die 30-tägige Berufungsfrist am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch zu laufen. Legt keine Partei innerhalb dieser 30-tägigen Frist eine Berufung ein, erwächst das Scheidungsurteil in Rechtskraft, womit die Parteien rechtskräftig geschieden sind.

Die Zivilprozessordnung hält zwar fest, dass die Frist bei einer nicht abgeholten Sendung nur dann unmittelbar nach Ablauf der Abholfrist zu laufen beginne, wenn die Person mit der Zustellung rechnen musste. Ist aber eine Person an einem Gerichtsverfahren beteiligt, muss sie laut Bundesgericht nach Treu und Glauben damit rechnen, ein eingeschriebenes Urteil zu erhalten.