Konsum & Internet
Gilt für Bastelanleitungen aus dem Internet das Urheberrecht?
Eine Bastelanleitung ist eine Schöpfung mit individuellem Charakter und damit ein urheberrechtlich geschütztes Werk. Wer mit Hilfe einer fremden Bastelanleitung ein Produkt erstellt, kann dieses nicht in jedem Fall verkaufen.
Wer eine Bastelanleitung erstellt, ist deren Urheberin. Sie hat damit zum einen namentlich das Recht, als Urheberin anerkannt zu werden. Dieses Urheberpersönlichkeitsrecht ist grundsätzlich nicht übertragbar. Es ist deswegen nicht erlaubt, eine fremde Bastelanleitung zu kopieren und sich selbst als Urheberin zu bezeichnen. Dies unabhängig davon, ob die Urheberin ihre Bastelanleitung mit einem Copyright-Zeichen © oder anders gekennzeichnet hat. (Siehe auch: «Ich habe ein Buch illustriert. Wem gehört das Urheberrecht?»)
Zum anderen hat die Erstellerin der Bastelanleitung das ausschliessliche Recht, «zu bestimmen, ob, wann und wie das Werk verwendet wird». Veröffentlicht die Urheberin die Bastelanleitung online und ohne Nutzungsbeschränkung, willigt sie stillschweigend in eine allgemeine Nutzung ein. Anders sieht es aus, wenn die Bastelanleitung nur gegen Bezahlung heruntergeladen werden kann: Hier macht die Urheberin deutlich, dass sie nur dann mit der Nutzung einverstanden ist, wenn der Nutzer sie dafür entschädigt. (Siehe aber: «Was passiert, wenn ich ein fremdes Foto ohne Erlaubnis nutze?»)
Aufgepasst: Auch wenn die Urheberin damit einverstanden ist, dass ein Nutzer mithilfe ihrer Anleitung etwas bastelt, bedeutet das keinen Freipass. Namentlich gibt sie damit nicht die Einwilligung, dass der Nutzer das gebastelte Werk verkauft.