Familie
Habe ich als EU-Bürger das Recht auf Familiennachzug in die Schweiz?
Grundsätzlich ja. Sie müssen zunächst dafür über eine gültige Aufenthaltserlaubnis verfügen. Weiter müssen Sie eine den normalen Anforderungen entsprechende Wohnung für Ihre Familie vorweisen können. Sind Sie selbstständig oder nicht erwerbstätig, müssen Sie schliesslich nachweisen, dass Sie über genügende finanzielle Mittel verfügen.
Als Familienangehörige gelten dabei die Ehegattin bzw. der eingetragene Partner. Zudem Kinder und Enkelinnen bis zum 21. Lebensjahr sowie Eltern und Grosseltern, sofern Sie diesen Unterhalt gewähren. Studieren Sie, gelten als Familienangehörige lediglich die Ehegattin bzw. der eingetragene Partner und die unterhaltsberechtigten Kinder. Weitere Familienangehörige können Sie insbesondere dann nachholen, wenn Sie für deren Unterhalt aufkommen.