Wohnen

Habe ich als Mieter Recht auf einen Zahlungsaufschub?

Eine Vermieterin ist nicht verpflichtet, dem Mieter einen Zahlungsaufschub zu gewähren.

Bezahlt der Mieter den Mietzins nicht und ist damit im Zahlungsrückstand, muss die Vermieterin ihm schriftlich eine Frist von mindestens 30 Tagen setzen und mit der Kündigung drohen. Zahlt der Mieter nicht oder nicht vollständig, kann die Vermieterin ihm im Anschluss mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende des Monats ausserordentlich kündigen.

Aufgepasst: Wenn der Mieter sich im Zahlungsverzug befindet, ist eine Erstreckung
des Mietverhältnisses ausgeschlossen.