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Habe ich Anspruch auf ein sauberes Hotelzimmer?
Das hängt in der Praxis natürlich erst einmal davon ab, wie viel Sie für Ihr Zimmer bezahlt und welche Kategorie Sie gebucht haben: In einem Fünfsternhotel können Sie andere Ansprüche stellen als in einem Motel an einer Durchgangsstrasse. Dann spielt es für die Durchsetzung allfälliger Entschädigungsansprüche eine entscheidende Rolle, ob Sie eine Pauschalreise gebucht oder Ihre Reise individuell und selbst organisiert haben.
Haben Sie in der Schweiz bei einer Schweizer Reiseveranstalterin eine Pauschalreise gebucht, sind die im von der Reiseveranstalterin veröffentlichten Prospekt enthaltenen Angaben verbindlich. Ihr Vertrag mit der Reiseveranstalterin muss zudem insbesondere Informationen über die Hauptmerkmale der Unterbringung sowie deren Zulassung und touristische Einstufung gemäss den Vorschriften des Gaststaates enthalten.
Entspricht nun die Sauberkeit Ihres Hotelzimmers nicht den Angaben in Katalog und Vertrag, müssen Sie dies unmittelbar vor Ort mitteilen und so bald wie möglich schriftlich oder in einer anderen geeigneten Form gegenüber dem Hotel und Ihrer Reiseveranstalterin melden. Letztere muss dann Ersatzmassnahmen treffen, die von der Reinigung des Hotelzimmers über Schadenersatz bis hin zur Organisation der vorzeitigen Rückreise reichen können. Ihre Reiseveranstalterin darf Ihnen die Ersatzmassnahmen nicht über einen Preisaufschlag in Rechnung stellen. Vorsorglich sollten Sie zudem allfällige Quittungen für Mehrauslagen aufbewahren und / oder Fotos von dem schmutzigen Hotelzimmer machen, damit Sie Ihre Ansprüche für den Fall, dass Sie sich mit der Reiseveranstalterin nicht einigen können, beweisen können. Orientieren Sie sich zudem über allfällige Reklamationsfristen in den Allgemeinen Reisebedingungen der Reiseveranstalterin, damit Sie Ihre Ansprüche nicht verlieren, weil Sie sie zu spät angemeldet haben. Je nach Reaktion der Reiseveranstalterin kann es auch sinnvoll sein, sich an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche zu wenden.
Haben Sie keine Pauschalreise, sondern individuell gebucht, richten sich Ihre Ansprüche grundsätzlich nach den Bestimmungen des entsprechenden Vertrages bzw. der entsprechenden Allgemeinen Vertragsbedingungen beispielsweise des gebuchten Hotels. In jedem Fall sinnvoll ist es aber auch hier, die Ansprüche rasch geltend zu machen und vorsorglich Quittungen aufzubewahren und / oder Fotos zu machen, damit Sie Ihre Ansprüche belegen können.