Familie
Habe ich trotz neuem Partner Anrecht auf Alimentenbevorschussung?
Die Alimentenbevorschussung ist kantonal geregelt. Die Kantone können die Bevorschussung von dem Haushaltseinkommen abhängig machen.
Die Kantone dürfen Unterhaltszahlungen bevorschussen, «wenn die verpflichtete Person ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommt». Sämtliche Kantone leisten die entsprechende Unterstützung, sofern es um Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder geht. In aller Regel machen die Kantone die Bevorschussung abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der unterhaltsberechtigten Personen. Je nach Kanton zieht die zuständige Behörde auch das Einkommen und Vermögen eines im gleichen Haushalt lebenden Partners in die Berechnung mit ein. (Siehe auch: «Schulde ich noch Unterhalt, wenn der Ex-Mann im Konkubinat lebt?»)
Das Bundesparlament hat einen parlamentarischen Vorstoss, der die Unterhaltsbevorschussung harmonisieren wollte, abgelehnt. Einzig die Inkassohilfe bei familienrechtlichen Unterhaltsansprüchen ist seit dem 1. Januar 2022 bundesweit einheitlich geregelt. (Siehe auch: «7 Antworten zur Inkassohilfe bei Unterhaltsansprüchen»)