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Haftet die Arbeitgeberin für ein am Arbeitsplatz gestohlenes Velo?

In der Regel haftet die Arbeitgeberin nicht für ein am Arbeitsplatz gestohlenes Velo. Allenfalls übernimmt aber die Hausratversicherung den Schaden.

Wenn der Arbeitnehmer sein Fahrrad auf einen betriebseigenen Veloparkplatz stellen kann, übernimmt die Arbeitgeberin in aller Regel keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung. Sofern der Arbeitnehmer über eine Hausratversicherung verfügt, wird diese den Schaden im Rahmen der vereinbarten Deckung übernehmen.

Haben Arbeitgeberin und Arbeitnehmer aber einen Hinterlegungsvertrag abgeschlossen, haftet die Arbeitgeberin bei einem Diebstahl.

Bei Diebstahl am Arbeitsplatz kann Hausratversicherung zahlen

Wird ein Fahrrad am Arbeitsplatz gestohlen, erhält der Arbeitnehmer den Schaden zumindest teilweise ersetzt, wenn er eine Hausratversicherung mit dem Zusatz «einfacher Diebstahl auswärts» abgeschlossen hat.

Wie viel die Hausratversicherung bezahlt, hängt insbesondere davon ab, ob der Versicherungsnehmer eine Zeitwert- oder Neuwertversicherung abgeschlossen hat. Während eine Zeitwertversicherung den Wert des Fahrrades zum Zeitpunkt des Diebstahls vergütet, erhält der Versicherungsnehmer bei der Neuwertversicherung den für die Neuanschaffung eines vergleichbaren Fahrrades notwendigen Betrag. Beides natürlich mit Abzug des Selbstbehaltes und unter dem Vorbehalt, dass der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme korrekt angegeben hat.

Aufgepasst: Wer ein E-Bike hat, sollte die Deckung überprüfen. Denn möglicherweise deckt die Hausratversicherung keine E-Bikes ab.

Ausnahmsweise haftet die Arbeitgeberin bei Diebstahl

Hat der Arbeitnehmer mit seiner Arbeitgeberin einen Hinterlegungsvertrag abgeschlossen, haftet letztere für die sichere Aufbewahrung: Mit einem Hinterlegungsvertrag verpflichtet sich die Arbeitgeberin, das ihr anvertraute Fahrrad «an einem sicheren Ort aufzubewahren». Sie haftet dem Arbeitnehmer gegenüber grundsätzlich für «den durch die Hinterlegung verursachten Schaden».

Für den Hinterlegungsvertrag gelten keine Formvorschriften. Eine schriftliche Vereinbarung kann aber spätere Streitigkeiten verhindern.

Aktualisiert am 13. Juni 2024