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Haftet die Post, wenn sie eine Sendung verliert?

Die Post darf in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen die Haftung für uneingeschriebene Sendungen ausschliessen.

Hat die Absenderin das Paket oder den Brief nicht eingeschrieben verschickt, haftet die Anbieterin der Postdienstleistungen nicht für den Verlust, sofern sie diese Haftung in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ausgeschlossen hat.

Die Anbieterin der Postdienstleistungen muss sich an ihre eigenen AGB halten. Oft übernimmt die Postdienstleisterin auch die Haftung bei einem nicht eingeschriebenen Paket, sofern sie dieses nicht korrekt zugestellt hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn sie das Paket nicht im Milchkasten, sondern gut sichtbar ausserhalb deponiert. Hat allerdings der Empfänger der Sendung eine Deponierungsermächtigung gegeben, haftet die Postdienstleisterin nicht, sollte das so deponierte Paket abhandenkommen. (Siehe auch: «Was mache ich, wenn das bestellte teure Geschenk nicht ankommt?»)