Familie
Hat ein Vater dasselbe Recht auf die elterliche Sorge?

Das Gesetz verankert die gemeinsame elterliche Sorge als Regelfall.
Seit dem 1. Juni 2014 gilt nicht nur während der Ehe, sondern auch während des Konkubinats sowie nach einer Trennung oder Scheidung der Grundsatz der gemeinsamen elterlichen Sorge. Nur wenn es zur Wahrung des Kindeswohls nötig ist, überträgt das Gericht einem Elternteil die alleinige elterliche Sorge beziehungsweise belässt die Kindesschutzbehörde (KESB) die alleinige elterliche Sorge bei der Mutter oder überträgt sie dem Vater.
Seit dem 1. Januar 2017 muss das Gericht bei gemeinsamer elterlichen Sorge zudem prüfen, ob eine alternierende Obhut möglich ist. (Siehe auch: «Ist die alternierende Obhut nur bei gemeinsamem Sorgerecht möglich?»)
Gemeinsames Sorgerecht ist auch in der Praxis die Regel
Grundsätzlich steht ein minderjähriges Kind unter der gemeinsamen elterlichen Sorge von Vater und Mutter. Bei nicht verheirateten Eltern steht die elterliche Sorge allein der Mutter zu, bis die gemeinsame Erklärung der Eltern über die elterliche Sorge vorliegt. Gemäss den Zahlen des Bundesamts für Statistik ist die gemeinsame elterliche Sorge mit 80% auch in der Praxis der Regelfall.
Obhut vermehrt bei beiden Elternteilen
Das Bundesgericht betont in seiner bisherigen Rechtsprechung zur alternierenden Obhut, dass der Gesetzgeber diese fördern wollte. Wie der Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung des Postulats «Evaluation der Gerichtspraxis nach der Revision des Unterhaltsrechts» ausführt, gibt es «keinerlei Hinweise, dass den Anliegen der Mütter oder denjenigen der Väter mehr Verständnis entgegengebracht würde».
Die alternierende Obhut kommt vor allem bei Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht in Frage. Von diesen haben knapp die Hälfte nach einer Trennung oder Scheidung die Obhut gemeinsam beziehungsweise alternierend, ebenfalls in knapp der Hälfte der Fälle hat ein Elternteil die alleinige Obhut und schliesslich gibt es auch Konstellationen, wo nicht für jedes Kind dasselbe Obhutsmodell gilt. Die alternierende Obhut ist bei kleinen Kindern relativ selten, steigt aber bei Jugendlichen auf 70%. Schliesslich ist die alternierende Obhut in der Westschweiz häufiger verbreitet als in den anderen Landesteilen.