Gesundheit

Häufig krank während der Lehre - darf ich an die Lehrabschlussprüfung (LAP)?

Wenn Sie die in der für Ihre Lehre anwendbaren Bildungsverordnung verlangten Kompetenznachweise und Erfahrungsnoten vorweisen können, ja.

Können Sie diese Kompetenznachweise und Erfahrungsnoten wegen vieler Absenzen nicht vorweisen, dürfen Sie möglicherweise nicht an die LAP. Zeichnet sich während der Lehre ab, dass Sie Schwierigkeiten haben werden, die Lernziele zu erreichen, muss Ihre Berufsbildnerin dies mit Ihnen besprechen und mögliche Optionen aufzeigen.

Anpassung Lehrvertrag

Die zuständige kantonale Behörde empfiehlt nötigenfalls den Vertragsparteien, den Lehrvertrag anzupassen, oder unterstützt die lernende Person bei der Suche nach einer anderen Grundbildung oder einem anderen Bildungsort. Letzteres ist namentlich dann angebracht, wenn Ihre gesundheitliche Situation es unwahrscheinlich macht, dass Sie Ihre ursprüngliche Lehre abschliessen werden können.

Auflösung Lehrvertrag

Werden Sie nicht zur LAP zugelassen, kann Ihr Lehrbetrieb den Lehrvertrag gleichwohl nicht von sich auflösen. Dies darf er nur dann, wenn der erfolgreiche Abschluss der Lehre nicht mehr möglich scheint. In diesem Fall muss er umgehend die kantonale Behörde und gegebenenfalls die Berufsfachschule informieren.