Gesundheit
Ich bin im Ausland im Spital – kann ich dennoch wählen?
Brieflich ja, auf elektronischem Weg nein.
Sie können Ihre Abstimmungsunterlagen auch aus dem Ausland verschicken. Es liegt aber in Ihrer Verantwortung, dass Sie sich die Abstimmungsunterlagen weiterleiten lassen und dass die gemäss den kantonalen Vorgaben korrekt ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig im Stimmbüro ankommen.
Briefliche Abstimmung
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich abgeben. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass die briefliche Stimmabgabe möglich ist. Sie kontrollieren dabei die Stimmberechtigung und das Stimmgeheimnis, stellen sicher, dass sie alle Stimmen erfassen und verhindern Missbräuche.
Die briefliche Stimmabgabe ist zulässig ab Erhalt der nach kantonalem Recht zur gültigen Stimmabgabe nötigen Unterlagen.
Besondere Regelungen für Auslandschweizer
Als Auslandschweizer gelten Schweizer Staatsbürger, die in der Schweiz keinen Wohnsitz haben und im Auslandschweizerregister eingetragen sind. Auslandschweizer können an eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Sie können wie in der Schweiz wohnhafte Staatsbürger persönlich oder schriftlich abstimmen.