Gesundheit
Ich bin im Ausland im Spital: Kann ich dennoch wählen?

Schweizer Stimmberechtigte können ihre Abstimmungsunterlagen auch aus dem Ausland verschicken. Punktuell ist auch E-Voting möglich.
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme persönlich an der Urne oder brieflich abgeben. Die Kantone müssen dafür sorgen, dass die briefliche Stimmabgabe möglich ist. Sie kontrollieren dabei die Stimmberechtigung und das Stimmgeheimnis, stellen sicher, dass sie alle Stimmen erfassen und verhindern Missbräuche. Es ist zulässig, die Abstimmungsunterlagen im Ausland aufzugeben. Es liegt aber in der Verantwortung der stimmberechtigten Person, dass sie sich die Abstimmungsunterlagen weiterleiten lassen und dass die gemäss den kantonalen Vorgaben korrekt ausgefüllten Unterlagen rechtzeitig im Stimmbüro ankommen.
Auch die elektronische Stimmabgabe ist zulässig, sofern der Kanton die Bewilligung des Bundesrates hat. Aktuell bietet der Kanton Graubünden in einigen Gemeinden e-Voting an, in den Kanton Basel-Stadt, St. Gallen und Thurgau ist e-Voting für Auslandschweizer möglich, im Kanton Basel-Stadt auch für Menschen mit Behinderungen.
Aktualisiert am 30. Januar 2025