Gesundheit
Ich muss mein Auto rollstuhlgerecht umbauen: Beteiligt sich die IV?
Wer bei der IV versichert ist, hat Anspruch auf den rollstuhlgerechten Umbau seines Motorfahrzeuges. Der jährliche Beitrag an die Amortisationskosten hingegen ist an die Erwerbstätigkeit der versicherten Person geknüpft.
Die Invalidenversicherung unterstützt die versicherte Person bei der Finanzierung der Hilfsmittel, welche sie zur Fortbewegung benötigt oder auf welche sie zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit angewiesen ist.
Will eine versicherte Person ihr Auto rollstuhlgerecht umbauen, gibt die Invalidenversicherung bei einer unabhängigen Fachstelle eine fachtechnische Beurteilung in Auftrag. Fällt diese positiv aus, vergütet die IV den entsprechenden Betrag. Die versicherte Person kann die Umbaukosten bei Neuwagen alle zehn Jahre oder nach 200 000 Kilometern geltend machen. Bei Occasionswagen ist eine Kostenübernahme alle sechs Jahre möglich. Wer sein Fahrzeug häufiger wechseln möchte, erhält von der IV eine anteilsmässige Erstattung. Diese Kostenbeteiligungen sind unabhängig von einer allfälligen Erwerbstätigkeit.
Die Betriebs-, Unterhalts- und Reparaturkosten übernimmt die Invalidenversicherung hingegen nur, wenn die versicherte Person das Auto zur Ausübung ihrer Erwerbstätigkeit benötigt. Die Erwerbstätigkeit muss existenzsichernd sein, das Bruttoeinkommen aktuell damit mindestens 1 793 CHF betragen. Ist dies der Fall, übernimmt die Invalidenversicherungen bei einem Auto einen jährlichen Amortisationsbeitrag von 3 000 CHF.
Aktualisiert am 9. März 2023