Unterwegs
Ich plane eine Weltreise. Kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Auch wer längere Zeit im Ausland reist, behält seinen Wohnsitz in der Schweiz und bleibt damit hier versicherungspflichtig.
Jede Person mit Wohnsitz in der Schweiz ist versicherungspflichtig, muss sich also in der Schweiz krankenversichern lassen. Die Versicherungspflicht endet erst, wenn die Person im Ausland einen neuen Wohnsitz begründet. Bei einer längeren Reise kann es gleichwohl sinnvoll sein, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen.
Abmeldung bei der Gemeinde beeinflusst Versicherungspflicht nicht
Wer sich auf eine Weltreise begibt, kann sich bei der Wohngemeinde abmelden. Da der Wohnsitz aber bestehen bleibt «bis zum Erwerbe eines neuen Wohnsitzes», bleibt der Wohnsitz auch bei einer längeren Auslandreise in der Schweiz bestehen, sofern der Weltenbummler nicht im Ausland einen neuen Wohnsitz begründet. Weil der schweizerische Wohnsitz bestehen bleibt, besteht auch die Versicherungspflicht weiter und er muss die Krankenkassenprämien unabhängig von dem tatsächlichen Aufenthaltsort und der Dauer der Reise nach wie vor bezahlen. (Siehe auch: «Ich wandere nach Italien aus. Was passiert mit der Krankenkasse?»)
Auslandkrankenversicherung kann Deckungslücken füllen
Das Gegenstück der Versicherungspflicht ist, dass das Anrecht auf Versicherungsleistungen grundsätzlich auch im Ausland weiter besteht. Je nach Route und Dauer der Weltreise kann es sich allerdings lohnen, zusätzlich eine Auslandskrankenversicherung abzuschliessen, um nicht plötzlich gleichwohl hohe Rechnungen für Heilungs- und / oder Transportkosten begleichen zu müssen (Siehe auch: «Wer zahlt, wenn ich im Ausland ins Spital muss?»).
Aktualisiert am 26. September 2024