Unterwegs

Ich wandere aus. Kann ich mir die Pensionskasse auszahlen lassen?

Wer ins Ausland auswandert, kann sich die Pensionskasse auszahlen lassen. Die Höhe des Auszahlungsbetrages hängt vom Auswanderungsland ab. Bei einer Auszahlung nach der Auswanderung lassen sich in der Regel Steuern sparen.

Versicherte können sich die Austrittsleistung ihrer Pensionskasse bar auszahlen lassen, wenn sie die Schweiz endgültig verlassen. Bei einer Auswanderung in einen EU- oder EFTA-Staat kann sich die versicherte Person allenfalls nur den überobligatorischen Teil des Guthabens auszahlen lassen. Meist ist es steuertechnisch sinnvoller, die Auszahlung erst nach der Auswanderung zu veranlassen.

Je nach Auswanderungsland Auszahlung des gesamten Guthabens möglich

Wer verheiratet ist oder in einer eingetragenen Partnerschaft lebt, benötigt für den Bezug der Austrittsleistung in jedem Fall die schriftliche Zustimmung des (Ehe-) Partners. Weiter muss er belegen können, dass er tatsächlich ausgewandert ist oder auswandern will.

Bei einer Auswanderung in einen EU- oder EFTA-Staat kann der Umfang der Auszahlung auf einen allfällig überobligatorischen Teil des Pensionskassenguthabens beschränkt sein. Dies ist dann der Fall, wenn die versicherte Person nach den Rechtsvorschriften dieses Staates für die Risiken Alter, Tod und Invalidität weiterhin obligatorisch versichert ist. Besteht keine solche obligatorische Versicherung oder wandert die versicherte Person nicht in einen EU- oder EFTA-Staat aus, kann sie sich den gesamten angesparten Betrag auszahlen lassen.

Über einen überobligatorischen Teil verfügt die versicherte Person, wenn ihre Pensionskasse Löhne unter 22 050 und über 88 200 CHF versichert und sie einen entsprechenden Lohn erzielt.

Aufgepasst: Das Vereinigte Königreich (UK) ist per 31. Januar 2020 aus der EU ausgetreten. Die Übergangsphase ist am 31. Dezember 2020 abgelaufen, sodass seit dem 1. Januar 2021 bei einer Auswanderung nach Grossbritannien die gesamte Austrittsleistung bezogen werden kann. Das Sozialversicherungsabkommen zwischen der Schweiz und UK ändert daran nichts.

Steuern sparen durch Auszahlung nach Auswanderung

Wer sich sein Pensionskassenguthaben auszahlen lässt, muss grundsätzlich eine Kapitalauszahlungssteuer bezahlen. (Siehe auch: «Ich lasse mir meine Pensionskasse auszahlen. Muss ich das versteuern?»)

Bei einer Auswanderung hingegen fällt diese Steuer dann weg, wenn sich die Auswanderin erst im Ausland niederlässt und ihr Pensionskassenguthaben erst nachher bezieht. Zwar muss sie dann eine Quellensteuer zahlen. Zum einen ist diese aber meist tiefer als die Kapitalauszahlungssteuer und zum anderen kann die Auswanderin diese Steuer je nach Auswanderungsland zurückfordern.

Aufgepasst: Das allfällige Recht auf Rückerstattung der Quellensteuer muss nicht zwingend auch für die Auszahlung des Guthabens der Säule 3a gelten. Entscheidend sind die Bestimmungen im jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen.

Aktualisiert am 9. Februar 2023