Gesundheit
Ich wandere nach Italien aus. Was passiert mit der Krankenkasse?
Grundsätzlich kann sich nur bei einer Schweizer Krankenkasse versichern, wer auch in der Schweiz lebt. Wer aber eine Rente bezieht, kann sich auch nach seiner Auswanderung nach Italien bei einer Schweizer Krankenkasse versichern.
Wer Wohnsitz in der Schweiz hat, muss die obligatorische Krankenpflegeversicherung abschliessen. Die Versicherungspflicht endet grundsätzlich mit dem Wegzug ins Ausland. Wer aber eine Rente aus der AHV/IV, der Unfallversicherung, der Militärversicherung oder der beruflichen Vorsorge bezieht und nach Italien auswandert, kann wählen, wo er sich krankenversichern lassen will. Mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Portugal und Spanien bestehen ebenfalls entsprechende Vereinbarungen. Auch wer Taggelder der Arbeitslosenversicherung bezieht, hat dieses Wahlrecht. In diesem Fall gilt dies jedoch nicht für Portugal.
Wohnsitz & Erwerbsort für Grundversicherung entscheidend
Entscheidend dafür, ob sich eine Person bei einer Schweizerischen Krankenkasse obligatorisch versichern lassen muss und kann, ist zum einen der Wohnsitz und zum anderen der Erwerbsort.
Wer im Ausland wohnt und arbeitet, muss sich dort bei einer Krankenkasse anschliessen. Dies gilt auch bei einer Auswanderung nach Italien: Wer in Italien erwerbstätig ist oder eine italienische Rente bezieht und dort auch Wohnsitz hat, kann sich nicht bei einer Schweizer Krankenkasse obligatorisch versichern lassen. Möglich ist es jedoch, eine Internationale Krankenversicherung nach VVG abzuschliessen.
Wahlrecht für Rentner bei Auswanderung nach Italien
Mit Italien sowie mit Deutschland, Frankreich, Österreich, Portugal und Spanien hat die Schweiz Abkommen abgeschlossen. Wandert ein Rentner nach Italien aus, kann er deswegen wählen, ob er sich einer italienischen Versicherung anschliessen oder ob er sich nach wie vor bei einer Schweizer Krankenkasse obligatorisch versichern lassen will. Dasselbe gilt, zumindest für Italien, für Personen, die ein Taggeld von der Arbeitslosenversicherung beziehen.
Ist die in Italien wohnhafte Person in der Schweiz grundversichert, kann sie im Krankheitsfall wählen, ob sie sich in Italien oder in der Schweiz behandeln lassen will. Wählt sie eine Versicherung in Italien, muss sie sich in der Regel in Italien behandeln lassen.
Aufgepasst: Die Krankenkasse benötigt sowohl für die Weiterführung der Grundversicherung als auch für deren Kündigung die Abmeldebestätigung. Da jede Gemeinde die Abmeldung eigenständig regelt, sollte sich eine auswanderungswillige Person frühzeitig direkt bei der Gemeinde und im Nachgang bei der Krankenkasse erkundigen, wie sie korrekt vorgehen muss.
Aktualisiert am 15. Juni 2023