Familie

Ich war krank. Darf ich die verpassten Besuchstage nachholen?

Der nicht obhutsberechtigte Elternteil und sein Kind haben Anspruch auf regelmässigen persönlichen Kontakt. Die Eltern selbst oder eine Behörde regeln die Umsetzung des Besuchsrechts. Ein automatisches Recht, verpasste Besuchstage nachzuholen, gibt es nicht.

Das Besuchsrecht soll garantieren, dass ein minderjähriges Kind einen angemessenen persönlichen Kontakt mit dem nicht obhutsberechtigten Elternteil pflegen kann. Dieser Elternteil hat seinerseits das Recht, das Kind regelmässig zu sehen. Im Idealfall einigen sich die Eltern selber über das Besuchsrecht und allgemein den persönlichen Verkehr. Gelingt dies nicht, regeln die Behörden das Besuchsrecht.

Wie das Bundesgericht schreibt, sieht das Zivilgesetzbuch sieht jedoch nicht vor, dass über das Besuchsrecht eine Buchhaltung geführt wird und ein Elternteil sein «verpasstes» Wochenende nachholen kann oder muss. Es ist allerdings möglich, eine solche Kompensation einvernehmlich, in dem Unterhaltsvertrag, der Scheidungskonvention oder einem behördlichen Entscheid festzulegen. (Siehe auch: «Darf meine Ex-Frau Weihnachten und Ostern mit dem Kind verbringen?»)

Fallen die Besuchstage jedoch so häufig aus, dass ein regelmässiger persönlicher Verkehr gemäss der ursprünglich getroffenen Regelung unmöglich ist, sollten die Eltern die Umsetzung des Besuchsrechts anpassen oder durch eine Behörde anpassen lassen, um den persönlichen Verkehr sicher zu stellen.

Aktualisiert am 23. Februar 2023