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Ist das GA für Singles teurer?

Die Unternehmen des öV müssen für ihre Leistungen Tarife bestimmen. Sie müssen dies diskriminierungsfrei tun, können aber differenzierte Vergünstigungen anbieten.

ÖV-Unternehmen haben eine Tarifpflicht. Der Tarif gibt Auskunft darüber, unter welchen Voraussetzungen «ein bestimmter Preis für die Beförderung und damit zusammenhängende Leistungen zur Anwendung kommt». Die öV-Unternehmen müssen ihre Preise diskriminierungsfrei gestalten: Für Fahrgäste «in vergleichbarer Lage» sind «vergleichbare Bedingungen» vorzusehen. Zulässig sind so etwa vergünstigte Angebote für Kinder und Jugendliche sowie für Senioren. «In vergleichbarer Lage» sind auch Familien, weswegen Vergünstigungen für sie zulässig sind.

Zuständig für die konkrete Ausgestaltung der Tarife und allfälligen Rabatten ist die Alliance SwissPass. Der Bund hat hier keine Weisungskompetenz, da das Parlament es im Rahmen der Organisation der Bahninfrastruktur abgelehnt hatte, ihm in Tariffragen eine verstärkte Rolle zuzuweisen.