Behörden
Ist die Jagd neben Wanderwegen verboten?

Grundsätzlich ist die Jagd auch neben Wanderwegen erlaubt. Bei einem Jagdunfall haftet jedoch in aller Regel die Jägerin.
Nur wenn der Wanderweg in einem Jagdbanngebiet liegt, ist die Jagd grundsätzlich verboten. Ist die Jagd erlaubt und verletzt eine Jägerin einen Menschen, trägt meist sie die rechtliche Verantwortung.
Nur in Jagdbanngebieten gilt Jagdverbot
Entscheidend dafür, ob die Jagd erlaubt ist oder nicht, ist ein allfälliges Jagdbanngebiet. In diesem ist die Jagd mit wenigen Ausnahmen verboten. Die Kantone können auch in einem Jagdbanngebiet Tiere regulieren, wenn deren Bestand zu hoch ist. Es gibt eidgenössische Jagdbanngebiete, zusätzlich können die Kantone Jagdbanngebiete bestimmen. Am weitesten geht hier der Kanton Genf, welcher die private Jagd auf seinem Kantonsgebiet vollständig verbietet.
Jagd zu bestimmten Zeiten ganz verboten
Die Jagd ist grundsätzlich nur ausserhalb der Schonzeit erlaubt. Allerdings gelten für bestimmte Tiere wie beispielsweise den Waschbären oder die Rabenkrähen keine Schonzeiten. Eine jagdfreie Wanderung ist in aller Regel jeweils sonntags möglich, da die meisten Kantone die Jagd am Sonntag verbieten.
Jägerin ist bei Unfällen in der Regel haftpflichtig
Eine Jägerin ist bundesrechtlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Verletzt oder tötet eine Jägerin eine Person auf der Jagd, haftet die Jägerin in aller Regel. Dabei kann die geschädigte Person im Gegensatz zu einer normalen Privathaftpflichtversicherung ein unmittelbares Forderungsrecht gegenüber der Versicherung geltend machen, dies bis zur vertraglichen Versicherungssumme.
Bei einem Jagdunfall mit verletzten oder getöteten Personen kann das Gericht der Jägerin zudem die Jagdberechtigung entziehen.
Wanderer kann zur Verhinderung von Jagdunfällen beitragen
Ein Wanderer kann auch dazu beitragen, dass es zu keinen Jagdunfällen kommt: Am besten informiert er sich vor der Wanderung, ob in dem Gebiet aktuell gejagt wird. Bei einer Wanderung in einem aktiven Jagdgebiet sind Kleider, welche den Wanderer optisch von der Umgebung abheben, sinnvoll. Allfällige Warnschilder sind zu beachten, ein Hund an der Leine zu führen und die markierten Wanderwege nicht zu verlassen. Wer als Wanderer Schüsse hört, sollte auf sich aufmerksam machen, etwa durch Rufen.
Aktualisiert am 13. März 2025